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In der Vereinbarung werden Grundsätze und Regeln für ein abgestimmtes Vorgehen im Hinblick auf eine transparente und von ethischen Grundsätzen geleitete Interessenvertretung auf EU‑Ebene festgelegt, womit eine gemeinsame Transparenzkultur geschaffen wird, die die jeweiligen Besonderheiten der unterzeichnenden Organe berücksichtigt.

  • Instrument für eine gemeinsame Transparenzkultur von Parlament, Rat und Kommission
  • Registrierung von Interessenvertretern de facto verbindlich durch Konditionalität und ergänzende Transparenzmaßnahmen mit vergleichbarer Wirkung
  • Interessenvertreter müssen gestärkten Verhaltenskodex befolgen

Weitgefasster Anwendungsbereich

Das gestärkte Transparenzregister gilt für alle drei Organe und damit erstmals auch für den Europäischen Rat. Andere Organe und Einrichtungen der Europäischen Union können das Register freiwillig nutzen, wodurch sich das Potenzial für mehr Transparenz auf EU‑Ebene vergrößert. Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten werden sich mit unilateralen freiwilligen Maßnahmen ebenfalls beteiligen.

In den Anwendungsbereich des Transparenzregisters fallen Aktivitäten, die darauf abzielen, Entscheidungsprozesse oder die Formulierung bzw. Umsetzung politischer Strategien oder Rechtsvorschriften auf EU‑Ebene zu beeinflussen. Die Verhandlungsführenden haben sich auf eine nicht erschöpfende Liste geeinigt, die unter anderem die Organisation von Treffen oder Veranstaltungen, Beiträge zu öffentlichen Konsultationen, Kommunikationskampagnen und die Ausarbeitung von Positionspapieren oder Änderungsanträgen umfasst. Gleichartige Aktivitäten von Drittländern fallen auch darunter, sofern sie von Einrichtungen ohne Diplomatenstatus oder von Zwischenstellen ausgeführt werden. Interessenvertreter müssen angeben, welche Interessen und Ziele sie verfolgen und welche Kunden sie vertreten. Wer sich registriert, muss darüber informieren, welche Ressourcen für die Interessenvertretung eingesetzt werden, wobei ein Schwerpunkt auf den Finanzierungsquellen liegt.

Einige Aktivitäten werden ohne Registrierung möglich bleiben, beispielsweise spontane Treffen, das Bereitstellen von Informationen auf Ersuchen der Organe, Rechtsberatung und Aktivitäten von Sozialpartnern, politischen Parteien, zwischenstaatlichen Organisationen oder Behörden der Mitgliedstaaten. Verbände und Netze von Behörden, die in der Interessenvertretung aktiv sind, können sich jedoch freiwillig registrieren, wenn sie dies wünschen. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, gelten Tätigkeiten, die von Interessenvertretern ausschließlich im Namen eines Verbandes oder Netzwerks, dem sie angehören, durchgeführt werden, als Tätigkeiten dieses Netzwerks oder Verbands.

Konditionalität und ergänzende Transparenzmaßnahmen

Jedes unterzeichnende Organ macht die Registrierung von Interessenvertretern zur Voraussetzung für bestimmte Aktivitäten und kann ergänzende Transparenzmaßnahmen einführen, um zur Registrierung zu motivieren. Dabei müssen die Organe sicherstellen, dass diese Maßnahmen mit der Vereinbarung im Einklang stehen und zu einem hohen Standard an transparenter und von ethischen Grundsätzen geleiteter Interessenvertretung beitragen. Alle Maßnahmen müssen auf einer eigens dafür eingerichteten Websitee öffentlich zugänglich gemacht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der einschlägigen Pressemitteilung (7. Dezember 2020).

Verhaltenskodex und operative Struktur

Um registriert werden zu können, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller einen Verhaltenskodex einhalten. Strengere Bestimmungen zur Überwachung und zu Untersuchungen gewährleisten, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden können, wenn der Verhaltenskodex nicht eingehalten wird, was möglicherweise zur Streichung von Registrierten führt. Das für diese Verfahren zuständige gemeinsame Transparenzregister-Sekretariat wird in drei Säulen umstrukturiert, sodass die drei Organe gleichgestellt vertreten sind. Ein Verwaltungsrat überwacht die generelle Umsetzung der Vereinbarung. Weitere Informationen finden Sie in der einschlägigen Pressemitteilung (24. November 2020).

Pressekonferenz

Am 15. Dezember um 15.45 Uhr findet im Anna Politkowskaja-Pressesaal im Europäischen Parlament eine Pressekonferenz der Verhandlungsführenden Katarina Barley, Vizepräsidentin des Parlaments, Danuta Hübner, Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt als Vertreter der deutschen EU‑Ratspräsidentschaft, und Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, statt.

Staatsminister Michael Roth:

Europa offener und transparenter zu machen war für uns als deutsche Ratspräsidentschaft von Anfang an ein wichtiges Ziel. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir heute eine Vereinbarung geschlossen haben, die die Transparenz der europäischen Institutionen – von Rat, Kommission und Parlament – auf ein ganz neues, verlässliches Fundament stellt. Gemeinsam bekennen wir uns zu mehr Transparenz. Und dies wird jetzt rechtlich verbindlich und nicht mehr nur mehr oder weniger geübte Praxis. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union zu stärken. Es ist ein Beitrag zu noch mehr Demokratie in Europa!

Nächste Schritte

Die Vereinbarung muss in jedem Organ interne Annahmeverfahren durchlaufen, danach kann sie unterzeichnet werden und in Kraft treten. Im Parlament wird sie dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen vorgelegt, im Anschluss stimmt das Plenum darüber ab. Im Rat muss der Ausschuss der Ständigen Vertreter die Vereinbarung billigen, danach wird sie auf Ratsebene angenommen. In der Kommission nimmt das Kollegium die Vereinbarung förmlich an und bevollmächtigt Vizepräsidentin Jourová, sie im Namen der Kommission zu unterzeichnen.

Hintergrund

Im Jahr 2016 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Parlament, Rat und Kommission vorgelegt. Parlament und Kommission betreiben seit 2011 gemeinschaftlich ein öffentliches Register für Interessenvertreter. Der Rat nahm seit 2014 eine Beobachterrolle ein.