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Am Dienstag, 24. November, stellten die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, Vizepräsidentin Katarina Barley und Danuta Hübner, beide Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, gemeinsam mit Staatsminister Michael Roth als Vertreter der deutschen Ratspräsidentschaft und Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, beim Treffen der drei EU-Organe zu Verhandlungen über das Transparenzregister Fortschritte in mehreren Punkten fest. Die vorläufig vereinbarten Elemente stehen gänzlich in Einklang mit den bei den vorangegangenen politischen Zusammenkünften am 16. Juni und 6. Oktober gemachten Zusagen und tragen den unterschiedlichen Gegebenheiten der unterzeichnenden Organisationen Rechnung.

Diese Elemente haben die Themen Struktur und Mittel des neuen Transparenzregisters sowie die Aufnahmevoraussetzungen für Interessenvertreter zum Gegenstand. Insbesondere wird in dem vorläufigen Wortlaut der Vereinbarung klargestellt, dass die Einhaltung des Verhaltenskodex durch die sich Registrierenden Bestandteil der Aufnahmekriterien wird. Bestimmungen zu dem Überwachungs- und Untersuchungsverfahren umfassen die Möglichkeit, Maßnahmen im Fall der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex zu ergreifen, und tragen auch den Rechten der Registrierten durch die Einrichtung eines wirksamen Entscheidungs- und Überprüfungsverfahrens Rechnung.

Das Sekretariat wird aus einer gemeinsamen operativen Struktur mit einer ausreichenden Personalausstattung bestehen, um den neuen Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Betrieb des Registers zu begegnen. Die drei Institutionen werden gleichberechtigt sein, da die Überprüfung und Steuerung durch die Generalsekretäre der drei Institutionen erfolgen wird, die zusammen den Vorstand des Registers bilden werden. Die Institutionen werden die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Registers anteilmäßig (im Verhältnis zur Größe ihrer jeweiligen Verwaltung) in einem konsensorientierten Verfahren teilen.

Auf diese Weise wird das Transparenzregister wirkungsvoll seine Aufgabe erfüllen können und darauf vorbereitet sein, künftigen Herausforderungen zu begegnen.

Im Namen der deutschen Ratspräsidentschaft begrüßte der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, die erzielten Fortschritte und bekräftigte die Entschlossenheit der Präsidentschaft, diese wichtige Angelegenheit zu einem Abschluss zu bringen:

Transparenz ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen der EU von allergrößter Bedeutung. Das neue Transparenzregister, über das derzeit verhandelt wird, wäre ein gutes Instrument zur Stärkung der Transparenz. Die deutsche Ratspräsidentschaft bekennt sich uneingeschränkt dazu, sich weiter konstruktiv gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission dafür einzusetzen, bis Ende des Jahres zu einer Einigung zu gelangen. Durch die heute erzielte vorläufige Vereinbarung zu wesentlichen Bestimmungen wird der Weg zu einem positiven Abschluss geebnet. Wir hoffen, dass der Geist des gegenseitigen Verständnisses und des Kompromisses dazu beitragen wird, vernünftige Lösungen für die noch offenen Fragen zu finden.

Weiteres Vorgehen

Nach einer Diskussion über die Eckpunkte der neuen Vereinbarung, d. h. den Grundsatz, demzufolge die Registrierung im Transparenzregister eine erforderliche Voraussetzung dafür ist, dass Interessenvertreter bestimmte Aktivitäten im Anwendungsbereich der Vereinbarung tätigen können, waren sich die Verhandlungsführenden einig, dass die Gespräche auf technischer Ebene fortgesetzt werden sollten. Die Vertreterinnen und Vertreter der drei EU-Institutionen sind weiterhin zuversichtlich, dass eine abschließende Einigung bis Ende des Jahres erzielt werden kann, und verfolgen gemeinsam das Ziel, in der Praxis eine gemeinsame Kultur der transparenten und von ethischen Grundsätzen geleiteten Interessenvertretung zu schaffen, die die von den EU-Bürgerinnen und -Bürgern erwartete Transparenz gewährleistet.

Hintergrund

Die Europäische Kommission legte 2016 ihren Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter für das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission vor. Seit 2011 führen das Parlament und die Kommission gemeinsam einöffentliches Register für Interessenvertreter, um für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im EU-Entscheidungsprozess zu sorgen. Der Rat hat seit 2014 bei dem derzeitigen Register einen Beobachterstatus.