Hauptinhalt

Darauf haben sich heute Staatsminister Roth (Rat), Vize-Präsidentin Katarina Barley und Euopa-Abgeordnete Danuta Hübner (Europäisches Parlament) sowie Vize-Präsidentin Věra Jourová (Kommission) geeinigt. Erstmals gilt eine solche Registrierungspflicht damit auch für eine Interessenvertretung gegenüber dem Rat.

Für Staatsminister Roth ist dies ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz in der Europäischen Union:

Europa offener und transparenter zu machen war für uns als deutsche Ratspräsidentschaft von Anfang an ein wichtiges Ziel. Deshalb freue ich mich besonders, dass wir heute eine Vereinbarung geschlossen haben, die die Transparenz der europäischen Institutionen – von Rat, Kommission und Parlament – auf ein ganz neues, verlässliches Fundament stellt.

Gemeinsam bekennen wir uns zu mehr Transparenz. Und dies wird jetzt rechtlich verbindlich und nicht mehr nur mehr oder weniger geübte Praxis. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Europäische Union zu stärken. Es ist ein Beitrag zu noch mehr Demokratie in Europa!

Für eine Registrierung im Transparenzregister sind für Lobbyisten bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen – unter anderem müssen sie einen Verhaltenskodex befolgen.

Rat, Parlament und Kommission sind nun dazu aufgerufen, die Regelungen dieser Vereinbarung mit dem Ziel eines „hohen Standards transparenter und ethischer Interessenvertretung“ umzusetzen. Dazu haben sich die drei Institutionen in einer gemeinsamen Erklärung zu mehr Transparenz in der Europäischen Union bekannt.

Die Mitgliedsstaaten der Union selbst verpflichten sich darüber hinaus vor und während ihrer Ratspräsidentschaften zu einer Praxis, wie sie zuletzt bereits bei einigen Mitgliedstaaten im Ratsvorsitz gute Übung war: Treffen von Interessenvertreterinnen und - vertetern mit den Ständigen Vertreterinnen und Vertretern und ihren Stellvertreterinnen - und vertretern können nur dann stattfinden, wenn sich diese Interessenvertreter vorher im Transparenzregister registriert haben. Zu dieser Praxis sowie der Veröffentlichung der Treffen hatte sich Deutschland schon sechs Monate vor Beginn seiner Ratspräsidentschaft für Treffen mit dem deutschen Ständigen Vertreter und seiner Stellvertreterin freiwillig verpflichtet.

Deutschland hat sich seit Beginn seiner Ratspräsidentschaft für mehr Transparenz im Rat eingesetzt – schon im Juli 2020 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter einen Beschluss zu mehr legislativer Transparenz im Rat verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat die deutsche Ratspräsidentschaft zahlreiche Ratsdokumente veröffentlicht, aktuell über die Arbeiten in den Gremien des Rates informiert und auch Sitzungen auf Ministerebene per Livestream über die vertraglich vorgeschriebenen Fälle hinaus zugänglich gemacht.