Die Konferenz wird Corporate Social Responsibility (CSR) als Konzernleitungsaufgabe und die Haftung von Mutter- und Tochtergesellschaften behandeln. Konzernrechtlich bedeutsam ist das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch, europäische Menschenrechtsstandards in außereuropäischen Tochtergesellschaften zur Geltung zu bringen, und den Bestimmungen in den betroffenen Drittländern, die dieser Einflussnahme von außen entgegenstehen können. Ziel der Veranstaltung ist es, Maßstäbe einer angemessenen und effektiven Konzernleitung für einen besseren Menschenrechtsschutz zu entwickeln.

Organisator: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

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