Die Funktion und die Zusammensetzung des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) sind in Artikel 71 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erläutert.

Der Ausschuss erleichtert, fördert und stärkt die operativen Maßnahmen im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit der EU. Er

  • sorgt für eine wirksame operative Zusammenarbeit in Fragen der inneren Sicherheit der EU, nicht zuletzt bei der Strafverfolgung, den Grenzkontrollen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen;
  • beurteilt die allgemeine Ausrichtung und die Wirksamkeit der operativen Zusammenarbeit;
  • unterstützt den Rat bei der Reaktion auf Terroranschläge, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachte Katastrophen.

Der Ausschuss setzt sich aus hohen Beamten der Innen- und/oder Justizministerien aller EU-Mitgliedstaaten sowie aus Vertretern der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) zusammen.

Organisator: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

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Kontakt

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ÖSI4

Niels Bente

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