Menschenrechte in Lieferketten enden nicht an Europas Grenzen. Global operierende Unternehmen, die in Europa ansässig sind, müssen auch für die Rechteinhabende entlang ihrer Lieferketten und an ihren Produktionsstandorten außerhalb Europas Verantwortung übernehmen. Wie sollte die EU-Strategie hierfür aussehen?

Darüber sprechen Politik, Zivilgesellschaft, Unternehmen, Gewerkschaften, internationale Organisationen und europäische Institutionen am 6. und 7. Oktober 2020 auf der Konferenz „Globale Lieferketten – Globale Verantwortung“. In Paneldiskussionen und Workshops wird vor allem diskutiert, wie ein EU-Aktionsplan „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“ gestaltet werden kann, um die Unternehmensverantwortung EU-weit zu stärken.

Organisator: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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