In den EU-Informationssystemen ist heute das Erkennen von – versehentlich oder bewusst geführten – Mehrfachidentitäten, die Aufklärung von Identitätstäuschungen und eine wirksame Nutzung der Daten im Rahmen der Strafverfolgung erschwert. Dieser Befund hat der europäische Gesetzgeber zum Anlass genommen, im Juni 2019 in zwei Verordnungen die Herstellung von Interoperabilität, also einer stärkeren technischen und operativen Verknüpfung der Systeme, zu regeln. Ziel dieser Initiative ist es, die in den Einzelsystemen enthaltenen biografischen und biometrischen Daten (Kerndaten) in einem gemeinsamen Identitätsspeicher zusammenzuführen und sie systematisch gegeneinander abzugleichen. Die Konferenz wird den bisher erreichten Stand der Umsetzung bilanzieren und die Handlungsfelder für die nächsten Schritte in den Blick nehmen.

Organisator: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

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