Die Koordinierungsgruppe wird zur Prüfung aller Fragen eingesetzt, die mit der Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels in zwei oder mehr Mitgliedstaaten der EU zusammenhängen. Jede Genehmigung für das Inverkehrbringen umfasst eine Vielzahl von Fragen im Zusammenhang mit Neuanträgen, Änderungen, Verlängerungen und Pharmakovigilanzaktivitäten.

Die Koordinierungsgruppe prüft Meinungsverschiedenheiten, die von den Mitgliedstaaten während der gegenseitigen Anerkennung oder bei dezentralisierten Verfahren in Bezug auf den Beurteilungsbericht oder die Produktinformation eines Arzneimittels vorgebracht werden, weil es eine potentiell schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit birgt. Ziel ist es, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Einigung auf einen einheitlichen Standpunkt für die Beurteilung von Arzneimitteln, die in mehr als einem Mitgliedstaat zugelassen sind, hilft dabei, Doppelarbeit zu vermeiden.

Organisator: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Weiterlesen

Kontakt

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Fachgebiet Internationaler Austausch und Konferenzen

+49 228 99307 3183
Presidency2020@bfarm.de