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Das ist heute wichtiger denn je: Wegen der COVID-19-Pandemie ist Europa mit einer völlig neuen wirtschaftlichen Lage konfrontiert. Während wir uns um die Bewältigung der Krise bemühen, rüsten wir uns gleichzeitig für eine digitalisierte, grüne und CO2-neutrale Zukunft.

Deshalb setzt sich die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für ein politisches Programm ein, das es den EU-Mitgliedstaaten, ihren Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, leichter von den Vorteilen des europäischen Binnenmarkts zu profitieren. Die EU wird dadurch wettbewerbs- und widerstandsfähiger und ist besser darauf vorbereitet, auch in Zukunft im Bereich Innovationen eine führende Rolle zu spielen.

Auf den Erfolg des Binnenmarkts aufbauen

Der Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Durch die Beseitigung von Hindernissen in den Bereichen der Personenfreizügigkeit und des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs im Jahr 1993 wurden Millionen von Arbeitsplätzen geschaffen. Diese Bewegungsfreiheit bildet das Fundament für Wohlstand, soziale Sicherheit und Solidarität in Europa.

Mehr als 25 Jahre später ist die deutsche Ratspräsidentschaft davon überzeugt, dass der Binnenmarkt seine Fähigkeit optimieren muss, sich an neue Entwicklungen anzupassen - dies ist der Schlüssel zur Sicherung dieses Wohlstands. Dazu müssen bestehende Regeln wirksam umgesetzt und der Binnenmarkt gestärkt und modernisiert werden, damit er für die Zukunft gerüstet ist.

Von grundlegender Bedeutung ist in dieser Hinsicht ein effektiver, zukunftsorientierter und innovationsfreundlicher Regelungsrahmen, der unseren Unternehmen und unseren Bürgerinnen und Bürgern die besten Bedingungen bietet, um ihr Potenzial vollständig ausschöpfen zu können. Wir wollen daher

  • die Nutzung regulatorischer „Sandkästen“ ausbauen, indem wir mithilfe von Experimentierklauseln Spielräume schaffen, um Innovationen ebenso zu fördern wie die Fähigkeit des Binnenmarkts, schnell auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren;
  • durch Folgeabschätzungen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sicherstellen, dass alle neuen Vorschriften evidenzbasiert und zukunftssicher sind und ihre Ziele mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht werden können;
  • die Begrenzung von Bürokratie durch die Anwendung der „One in, one out“-Regel sicherstellen: Jeder Regelungsvorschlag, der zu neuen Belastungen führt, soll gleichzeitig entsprechende Entlastungen vorsehen.

Wettbewerbsfähige Unternehmen – der Schlüssel zu einem grünen und digitalen Europa

Der Binnenmarkt ist die Summe seiner Bestandteile: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) machen 99 % aller Firmen in Europa aus und erwirtschaften etwa die Hälfte des europäischen Bruttoinlandsprodukts.

Indem wir sicherstellen, dass unsere Wirtschaft, innovative und nachhaltige Technologien entwickeln und umsetzen kann, tragen wir entscheidend dazu bei, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den digitalen und ökologischen Wandel in der EU voranzutreiben. In diesem Sinne unterstützt die deutsche Ratspräsidentschaft die von der Kommission jüngst vorgelegte Industrie- und KMU-Strategie und möchte im Rat die folgenden von ihr angestrebten Maßnahmen erörtern:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Industrie unter weltweit fairen Wettbewerbsbedingungen;
  • Unterstützung der Entwicklung innovativer Technologien und von Investitionen in diese Technologien bei gleichzeitiger Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten und industrieller Ökosysteme in Europa;
  • Förderung von starken und berechenbaren Rahmenbedingungen, Regeln für einen fairen Wettbewerb sowie von guten Arbeitsbedingungen, vor allem für KMU, und zwar im Einklang mit künftigen Marktentwicklungen.

Wichtige Ziele für die Zukunft sind: Die Globalisierung und Digitalisierung voranbringen, die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie bewältigen und Impulse für eine grüne, CO2-neutrale Kreislaufwirtschaft setzen. Um diese Ziele miteinander in Einklang zu bringen, brauchen wir in Europa ein aktualisiertes Regelwerk, durch das ein fairer Wettbewerb und dieselben Marktbedingungen für alle Interessenträger sichergestellt werden.

Die deutsche Ratspräsidentschaft unterstützt daher die folgenden Maßnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit aufstrebender Branchen und bestehender wichtiger Infrastrukturen anzukurbeln:

  • Sie will die Kriterien für staatliche Beihilfen modernisieren und straffen, um faire Bedingungen sicherzustellen; die Schaffung zentraler Infrastrukturen wie Breitband- und 5G-Netze, Projekte zur Milderung der Folgen von Wirtschaftskrisen und Klimawandel sowie die Beschleunigung des Wandels hin zu erneuerbaren Energien fördern;
  • Sie möchte das wettbewerbspolitische Rahmenwerk der EU, insbesondere mit Blick auf einen fairen Wettbewerb auf digitalen und globalen Märkten modernisieren;
  • Sie beabsichtigt, eine Verlagerung von CO2-Emmissionen in Länder außerhalb der EU, auch als „Carbon Leakage“ bekannt, zu verhindern.

Innovationen, Bildung und Forschung fördern

Forschung und Bildung sind Instrumente zur Förderung eines intelligenten ökologischen Wandels in Europa und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit insgesamt. Die deutsche Ratspräsidentschaft möchte daher die renommierten europäischen Forschungseinrichtungen in Europa stärken. Dazu will sie

  • den Europäischen Forschungsraum weiter voranbringen, um die internationale Zusammenarbeit und die öffentliche Beteiligung mit Blick auf die Entwicklung von Initiativen für grünen Wasserstoff, die Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Pandemien und die Wissenschaftsfreiheit zu stärken.

Innovationsstrategie im Bereich Mobilität

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals wird die Europäische Kommission Ende 2020 ihre neue Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorlegen.

Der Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft liegt auf der Dekarbonisierung und Digitalisierung des Verkehrssektors. Das wird für die deutsche Ratspräsidentschaft von besonderer Bedeutung sein, da in der Strategie anerkannt wird, dass Europa ökologische Herausforderungen meistern und gleichzeitig weiterhin die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssektors gewährleisten muss. In diesem Sinne wird sich die deutsche Ratspräsidentschaft darum bemühen,

  • dem Rat bei Vorschlägen gemäß der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, welche die Kommission bald vorlegen wird, beratend zur Seite zu stehen.