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Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020

Zu den Zielen der GAP zählen:

  • die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu angemessenen Preisen
  • die Stabilisierung der Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte
  • sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume kam später als weiterer wesentlicher Aspekt der europäischen Landwirtschaftspolitik hinzu.

Ein wichtiges Ziel der Neuausrichtung der GAP ist u. a., eine noch stärkere Ausrichtung auf den Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig soll die GAP für Landwirte und Verwaltungen vereinfacht, flexibilisiert und stärker auf die Bedarfe in den Mitgliedstaaten zugeschnitten werden.

Dazu hat die Europäische Kommission Vorschläge gemacht. Diese so genannten Legislativvorschläge werden jetzt im Rat und im Europäischen Parlament diskutiert. Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt hierfür eine politische Einigung unter den Mitgliedstaaten, eine sog. „Allgemeine Ausrichtung des Rates“, an. Diese „Allgemeine Ausrichtung“ ist dann die Grundlage für den nächsten Schritt: die Beratung der Vorschläge in den sog. informellen Triloggespräche, bei denen Rat und Parlament sowie Kommission versuchen eine Einigung über die Legislativvorschläge zu erzielen,

Die „Farm-to-Fork“- Strategie und die Biodiversitätsstrategie 2030 der Europäischen Kommission

Enge Bezüge zur GAP haben auch die von der Europäischen Kommission vor Kurzem vorgelegten „Farm-to-Fork“-Strategie („Vom Hof auf den Tisch“) sowie die EU-Biodiversitätsstrategie: Ihr Ziel ist die Schaffung eines belastbaren, nachhaltigen und resilienten, also widerstandsfähigen, Lebensmittelsystems, das auch die Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit der Bevölkerung und den Belastungsgrenzen der Umwelt berücksichtigt.

Die EU-Agrarministerinnen und -minister werden sich mit diesen Strategien während der deutschen Ratspräsidentschaft intensiv befassen. Es ist Ziel der deutschen Präsidentschaft, dass sich der Rat auf Schlussfolgerungen für die Umsetzung der „Farm-to-Fork“-Strategie verständigt. Diese sollen auch bei der Erarbeitung von Ratsschlussfolgerungen zur Biodiversitätsstrategie Berücksichtigung finden.

Fragen des Tierschutzes sowie zur Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die deutsche Ratspräsidentschaft strebt des weiteren Fortschritte zu Fragen des Tierschutzes sowie der Kennzeichnung von Lebensmitteln an. Dabei geht es darum, Möglichkeiten der Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens und eines EU-weit einheitlichen erweiterten Systems zur Nährwertkennzeichnung auszuloten und auf EU-Ebene abzustimmen.

Nachhaltige Fischerei

Im zweiten Halbjahr stehen traditionell auch Fischereifragen auf der Tagesordnung der Ratstagungen. Dazu zählt die Festlegung der Fangquoten für das folgende Jahr. Die Quoten für die verschiedenen Meeresregionen werden im Oktober, im November und im Dezember auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen verhandelt und beschlossen. Außerdem soll der Vorschlag für den Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds nach 2020, der den Rahmen für die Förderung einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur in der EU setzt, abschließend beraten und die autonomen Zollkontingente für Fischereieinfuhren festlegt werden.