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Deutschland verfolgt das Ziel, das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ambitioniert zu reformieren. Eine Reform soll die Verantwortlichkeiten neu regeln, humanitären Standards gerecht werden, eine Überlastung einzelner Mitgliedstaaten durch eine gerechte Verteilung der Schutzsuchenden vermeiden und Sekundärmigration (Geflüchtete, die sich von einem europäischen Mitgliedstaat zu einem anderem bewegen) effektiv begegnen.

Welche konkreten Lösungsansätze verfolgt Deutschland während der Ratspräsidentschaft?

Die COVID-19-Pandemie trifft Flüchtlinge und Migranten als schutzsuchende Personen in besonderem Maße. In näherer Zukunft ist mit einer Ausweitung von Flucht- und Migrationsursachen zu rechnen. Niemand weiß, wann die genau die Pandemie, wann die Kriege vor der Haustür Europas enden werden, was den Ausbau einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Aufnahme und Transitstaaten umso dringlicher macht. Deshalb verfolgt Deutschland während seiner Ratspräsidentschaft einen umfassenden Ansatz zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration und zur Stabilisierung von Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeregionen. Dazu zählen

  • eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und der Ausbau von Fähigkeiten zu europäischen Migrationslageanalysen
  • eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung, um Flüchtlingsschutz weltweit sicherzustellen und dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge und Rückkehrer zu ermöglichen
  • die Umsetzung und Weiterentwicklung des neuen Frontex-Mandats für einen effektiven Schutz der Außengrenzen
  • eine schnellere Entscheidungsfindung über Schutzbedürftigkeit
  • das Minimieren von Fehlanreizen zwischen den Mitgliedstaaten und gegenüber Schutzsuchenden
Asylsuchende aus Nicht-EU-27-Staaten 2013-2019 © Auswärtiges Amt
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Was wird aus dem grenzfreien Schengen-Raum?

Das Schengensystem bleibt eine unverzichtbare Säule der europäischen Zusammenarbeit und Integration. Als Antwort auf die Flüchtlingskrise 2015 sowie nach Terroranschlägen und dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Europa waren an bestimmten Binnengrenzen wieder Kontrollen eingeführt worden. Diese sollten eine vorübergehende und außergewöhnliche Maßnahme sein und eine normale Funktionsweise des Schengenraums wiederhergestellt werden.

Deutschland macht sich dafür stark, die Zusammenarbeit auch über die Bewältigung der COVID-19-Pandemie hinaus zwischen den Sicherheits-, Grenzschutz- und Migrationsbehörden der EU-Mitgliedstaaten weiter zu verbessern. Vorhandene wie neue EU-Informationssysteme sollen effektiver genutzt werden.

Das Schengensystem bleibt eine unverzichtbare Säule der europäischen Zusammenarbeit und Integration © picture alliance
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Ein funktionsfähiges und krisenfestes europäisches Asylsystem braucht einen wirksamen Mechanismus zur effektiven freiwilligen Rückkehr, zur Rückführung und nachhaltigen Reintegration derjenigen Personen, denen kein Schutz zuerkannt werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich im Rahmen der Rückkehrzusammenarbeit auf gemeinsame Standards und wirksame Verfahren zu einer menschenrechtskonformen Rückführung Ausreisepflichtiger einigen. Die freiwillige Rückkehr soll dabei Vorrang erhalten.

Und nicht zuletzt braucht Europa verbesserte Möglichkeiten legaler Migration. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sollten deshalb künftig legale Migrationswege für Arbeitskräfte aus Drittstaaten eröffnet oder besser genutzt werden.

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