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Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört zu den Grundwerten der Europäischen Union. 1957 wurde sie im EWG-Vertrag von Rom verankert. Dieser Vertrag hat auch bereits das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ festgeschrieben, später erweitert auf „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Dennoch gibt es trotz aller Fortschritte heute noch Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern: bei Beschäftigung und Entlohnung, in unbezahlter Arbeit und bei der Altersversorgung. Während der Covid-19-Krise haben sich diese Ungleichheiten deutlich gezeigt. Frauen arbeiten zum einen oftmals in den sogenannten systemrelevanten Berufen, die häufig niedrig entlohnt werden. Gleichzeitig übernehmen sie oft einen großen Teil der Betreuung und Pflege von Kindern und Angehörigen sowie Hausarbeiten neben ihrer Erwerbstätigkeit.

Deutschland hat daher die feste Absicht, während seiner EU-Ratspräsidentschaft für die Gleichstellung der Geschlechter in Europa neue Impulse zu geben. Es wird sich dafür einsetzen, die negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise auf Frauen abzufedern. Die deutsche Präsidentschaft tritt dafür ein, das Gebot des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Frauen zu verwirklichen, die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzutreiben und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Deutschland sieht es sehr positiv, dass die neue Strategie der Kommission für die Gleichstellung der Geschlechter auch die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt behandelt. Darüber hinaus wird sich Deutschland europaweit für eine gerechte Bewertung und Verteilung sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern einsetzen. Einen eigenen Schwerpunkt bildet die Geschlechtergerechtigkeit im Kulturbereich; dabei geht es insbesondere um mehr Sichtbarkeit und Chancengleichheit in der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Was genau ist das geschlechtsspezifische Lohngefälle?

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) von Frauen und Männern. Obwohl in der EU immer mehr Frauen einen Hochschulabschluss haben, verdienen sie im Durchschnitt knapp 15 % weniger pro Stunde als Männer, wobei es zwischen den europäischen Ländern große Unterschiede gibt.

Wie lässt sich das geschlechtsspezifische Lohngefälle erklären?

Die Interpretation dieser Zahlen erfordert eine gewisse Vorsicht, da sie auf der Grundlage der Löhne in allen Wirtschaftssektoren berechnet werden. In der EU gibt es viele Gründe für die Ungleichheit der Löhne. In einigen Ländern ist das Lohngefälle beispielsweise auf die Konzentration von Frauen in wenigen, oft schlecht bezahlten Berufen, den geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen oder die hohe Zahl von Frauen in Teilzeitarbeit zurückzuführen. So arbeiten nach Angaben des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) in der EU 31% aller weiblichen Beschäftigten zwischen 20-64 Jahren in Teilzeit, aber nur 8% der Männer. Die ungleiche Verteilung der Aufgaben in Haushalt und Familie trägt ebenfalls zur Verschärfung der Ungleichheiten bei.

Wie will die deutsche Ratspräsidentschaft zusammen mit der Europäischen Kommission die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verringern?

Der deutsche Vorsitz will sich insbesondere für die Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern und die Bekämpfung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt einsetzen. Von besonderer Bedeutung erscheint eine gerechte Bewertung und Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern in Europa, um den Gender Pay Gap wirksam reduzieren zu können. Denn die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig sowohl bezahlte als auch unbezahlte Arbeit für die wirtschaftliche Stabilität und das Wohlergehen unserer Gesellschaften ist.

Um Frauen in Krisenzeiten besser vor Gewalt zu schützen, wird sich Deutschland weiterhin dafür einsetzen, dass die EU und alle Mitgliedstaaten die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) ratifizieren. Deutschland hat das Istanbuler Übereinkommen am 12. Oktober 2017 ratifiziert.

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