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Die langfristige Annäherung der Lebensstandards der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten ist als Ziel in den Gründungsverträgen der Europäischen Union verankert. Dennoch gibt es immer noch beträchtliche soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten. Die Covid-19-Krise hat diese Ungleichheiten teilweise noch weiter verschärft. Deshalb will sich Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, die sozialen Folgen der Krise zu begrenzen und die wirtschaftliche und soziale Aufwärtskonvergenz in Europa zu stärken. Der wirtschaftliche Aufschwung und der Abbau von sozialen Ungleichheiten in der EU müssen Hand in Hand gehen.

Um diese Ziele zu erreichen, tritt Deutschland für die Entwicklung eines EU-Rahmens für nationale Mindestlöhne sowie eines europäischen Rahmens für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten ein. Darüber hinaus beabsichtigen wir, den angekündigten Vorschlag der Kommission für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung im Rat zu prüfen.

Warum braucht die EU faire Mindestlöhne?

Etwa jeder sechste Arbeitnehmer bzw. jede sechste Arbeitnehmerin in der EU bekommt einen Niedriglohn. Um diese Gruppe zu schützen, gibt es bereits in den meisten Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Mindestlohn, in den übrigen Mitgliedstaaten werden Lohnuntergrenzen über Tarifvereinbarungen festgelegt. Doch die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sind weiterhin zu hoch und nicht überall ermöglichen die bestehenden Lohnuntergrenzen einen umfassenden Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Welche Prioritäten setzt die deutsche Präsidentschaft?

  • Angesichts der anhaltenden sozialen Ungleichheiten in Europa setzt sich Deutschland für die Entwicklung eines europäischen Rahmens für faire nationale Mindestlöhne ein. Es geht dabei nicht um einen einheitlichen europäischen Mindestlohn für alle, sondern um die Entwicklung eines EU-Rahmens für nationale Mindestlöhne, der den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Sozialpartnerschaft und ihre herausgehobene Rolle bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen stärkt und zur Einkommensstabilisierung auch in Wirtschaftskrisen beiträgt.
  • Darüber hinaus tritt Deutschland für die Entwicklung eines europäischen Rahmens für nationale Grundsicherungssysteme ein, um Armut und soziale Ausgrenzung überall in Europa wirksam zu bekämpfen. Einer drohenden Zunahme von Armutsrisiken durch die Folgen der Covid-19-Pandemie gilt es vorzubeugen.
  • Wir beabsichtigen, den angekündigten Vorschlag der Kommission für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung im Rat zu prüfen. Im Programm der Trio-Präsidentschaft gilt er auch als ein wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte.
  • Darüber hinaus wird sich Deutschland für bessere Arbeitsbedingungen für Saisonarbeitskräfte einsetzen. Denn die COVID-19-Pandemie hat bestehende Missstände weiter offengelegt.

Wie sehen die nächsten Schritte aus ?

Die Europäische Kommission hat am 16. Januar 2020 eine zweistufige Konsultation der europäischen Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) zu einer möglichen EU-Inititive für faire Mindestlöhne eingeleitet. Die zweite Stufe der Konsultation läuft vom 3. Juni bis zum 4. September 2020. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Sozialpartner aus dieser Anhörung plant die Kommission einen Vorschlag für ein Rechtsinstrument im vierten Quartal 2020 vorzulegen.


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