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Journalistinnen und Journalisten, die an (virtuellen) Presseterminen von informellen Räten in Deutschland teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Dabei müssen die digitalen Daten für die Dauer der deutschen EU- Ratspräsidentschaft einmalig hinterlegt werden. Während der Ratspräsidentschaft ist auf dieser Grundlage eine gesonderte Anmeldung zu einzelnen Terminen erforderlich.

Journalistinnen und Journalisten, die an einem Termin teilnehmen möchten, müssen sich online unter http://www.akkreditierung.bundesregierung.de bis zur vom Ressort genannten Frist anmelden. Die jeweiligen Fristen und Informationen sind im Portal unter „Anlässe verwalten“ bei den entsprechenden Veranstaltungen zu finden. Sollten Termine dort nicht aufgeführt werden, wenden Sie sich bitte an das veranstaltende Bundesministerium. Den entsprechenden Pressekontakt finden Sie unter: https://www.eu2020.de/eu2020-de/presse/Pressekontakte.

Hinweise zum Anmeldeverfahren:

  1. Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Sollten Sie noch kein Akkreditierungsprofil haben, müssen Sie sich neu registrieren und anschließend mit dem erhaltenen Benutzernamen und ihrem Passwort anmelden.
  2. Kontrollieren Sie bitte Ihre Daten unter „Mein Profil“ verwalten oder pflegen Sie bei einer Neuregistrierung Ihre Daten ein und speichern diese.
  3. Wechseln Sie in die Anlassliste unter „Anlässe verwalten“, wählen Sie den entsprechenden Anlass aus und melden Sie sich mit der Schaltfläche „Anmelden“ an.
  4. Nachdem Sie die Hinweise zum Akkreditiv, der Datenweitergabe und der Überprüfung sicherheitsrelevanter Umstände angehakt/ausgewählt haben, betätigen Sie bitte die Schaltfläche „Daten speichern und akkreditieren“.
  5. Wenn Sie alles vollständig ausgefüllt haben, steht in der Anlassliste unter „Status/An-melden“ Anmeldung in Bearbeitung. Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Akkreditierungsersuchens erhalten Sie per E-Mail ein Bestätigungsschreiben ihrer Akkreditierung. Weitergehende Informationen zum Termin erhalten Sie daraufhin vom veranstaltenden Ressort. Bitte bringen Sie bei Präsenzveranstaltungen die Bestätigungs-E-Mail und Ihre Redaktionsbestätigung zur Abholung Ihres Akkreditierungsausweises mit.
  6. In Ihrem Profil auf www.akkreditierung.bundesregierung.de können Sie unter Anlässe verwalten immer die aktuellen Hinweise zum Anlass einsehen.
  7. Nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Akkreditierung können Sie Ihr Profil jederzeit löschen.

Pressekonferenzen ohne gesonderte Anmeldungen

Sofern ein virtueller Pressetermin ohne gesonderte Zugangsmodalitäten für Journalistinnen und Journalisten erfolgt, entfällt eine gesonderte Akkreditierung. Die Informationen zu diesen Presseterminen sind in diesem Fall nicht im oben genannten Akkreditierungsportal hinterlegt. Sie finden diese Informationen direkt bei den jeweiligen Terminen im Kalender.

Ausweisausgabe bei Präsenzveranstaltungen mit presseöffentlichen Terminen

Im Falle einer Präsenzveranstaltung mit presseöffentlichen Terminen erfolgt die Ausgabe der Akkreditierungsausweise ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises in Verbindung mit dem Original der Bestätigung der Redaktion.