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Aufgaben des EU-Ratsvorsitzes:

  • Vorbereitung und Leitung der Tagungen des Rates und seiner Vorbereitungsgremien
    Die Präsidentschaft führt bei allen Tagungen der Fachministerräte den Vorsitz, einzig im Außenministerrat wird dieser vom Hohen Vertreter für gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ausgeübt. Ratstagungen finden in Brüssel oder Luxemburg statt, zudem werden im Vorsitzland informelle Ministertreffen veranstaltet. Es ist Aufgabe des Vorsitzes, die Arbeit des Rates so effizient wie möglich vorzubereiten und Kompromisse für die verschiedenen Positionen der EU-Mitgliedstaaten zu finden.
  • Vertretung des Rates gegenüber den anderen EU-Organen und Einrichtungen
    Der Vorsitz vertritt den Rat gegenüber den anderen EU-Organen, insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Seine Aufgabe ist es, bei Verhandlungen und in Sitzungen des Vermittlungsausschusses auf eine Einigung bei Gesetzgebungsvorhaben hinzuwirken. Zu Beginn der Ratspräsidentschaft stellt der Vorsitz dem Europäischen Parlament das Arbeitsprogramm und zum Ende eine Bilanz vor. Während der Präsidentschaft berichtet der Vorsitz dem EU-Parlament über die Arbeit im Rat, steht in Fragestunden Rede und Antwort und nimmt an Debatten teil. Im Gesetzgebungsprozess vertritt der Vorsitz den Rat auch in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
  • Vertretung der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten
    Der Ratsvorsitz unterstützt den Hohen Vertreter für gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Präsidenten des Europäischen Rates und die Europäische Kommission dabei, die Europäische Union auf internationaler Ebene zu vertreten. Vor den Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gibt der Ratsvorsitz Erklärungen und Stellungnahmen ab, die er vorher mit den anderen EU-Mitgliedstaaten abstimmt. Auch bei großen internationalen Konferenzen spricht der Vorsitz im Namen der Europäischen Union.

Die Reihenfolge der Vorsitze wurde vom Europäischen Rat für den Zeitraum von 2016 bis 2030 festgelegt. Im Anschluss an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft werden Portugal (ab 1. Januar 2021) und Slowenien (ab 1. Juli 2021) den Vorsitz übernehmen. Diese drei Ratspräsidentschaften bilden zusammen ein „Trio“, dessen gemeinsames Programm von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.