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Deutschland schafft in vielen Bereichen konkrete Grundlagen. Etwa mit wegweisenden Gesetzen zu erneuerbaren Energien, zum Klimaschutz oder der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Dieser gewachsenen Bedeutung soll auch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gerecht werden, bei der das Thema „Nachhaltigkeit inhaltlich wie auch organisatorisch eine wichtige Rolle spielen“ wird, wie Bundeskanzlerin Merkel am 4. Juni 2019 in Berlin erklärte. Dies bedeutet, dass bewährte Nachhaltigkeitsstandards bei der Planung und Durchführung aller präsidentschaftsbezogenen Veranstaltungen konsequent Berücksichtigung finden.

Bei der Organisation von Veranstaltungen lässt sich Deutschland auch von vorangegangenen Ratspräsidentschaften inspirieren. Österreich und Finnland haben hier 2018 und 2019 maßgebliche Impulse gegeben, welche die Bundesregierung im Rahmen ihrer rund 500 geplanten Veranstaltungen aufgreifen und fortführen möchte. Hierzu gehören etwa

  • der Verzicht auf Kleingeschenke für anreisende Delegationen
  • der Rückgriff auf regionale und fair gehandelte Lebensmittel, pflanzliche Produkte, Leitungswasser
  • Konzepte zur Minimierung von Abfällen
  • die Prüfung von Veranstaltungsstätten und Hotels auf Umweltzertifizierungen und Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards
  • die Beschaffung nachhaltiger Taschen für Liaison-Officer, welche die Gastdelegationen in Deutschland betreuen

Um ihrer klimapolitischen Verantwortung vollständig gerecht zu werden, wird die deutsche Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft klimaneutral stellen und alle nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen kompensieren. Dies erfolgt mit dem Erwerben und Stilllegen von Minderungsgutschriften aus Klimaschutzprojekten, die unter dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) des Kyoto-Protokolls zertifiziert sind. So werden die unvermeidbaren Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle ausgeglichen. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag der Bundesregierung für alle geplanten Veranstaltungen die Emissionen ermittelt und beschafft die entsprechenden Gutschriften aus hochwertigen CDM-Projekten. Um Unterschätzungen zu vermeiden, wurden konservative Standardwerte für die Berechnung verwendet. Die für die Emissionsberechnung getroffenen Annahmen werden im Rahmen des Nachhaltigkeitsreporting im Nachgang der EU-Ratspräsidentschaft überprüft. So folgt die Bundesregierung generell dem Grundsatz des klimafreundlichen Handelns „erst vermeiden und verringern, dann kompensieren“ von Emissionen.

Als politisches Zeichen der Unabhängigkeit wird während der deutschen Ratspräsidentschaft grundsätzlich auf Sponsoringleistungen aller Art verzichtet. Der Verzicht auf privatwirtschaftliche Förderungen von Veranstaltungen garantiert eine Durchführung der Ratspräsidentschaft ohne jeden Anschein fremder Einflussnahme.