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Der Plan enthält zahlreiche Maßnahmen, um den Übergang hin zu einer ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft in der EU zu beschleunigen: unter anderem den verstärkten Einsatz von Rezyklaten, ein Verbraucher-Recht auf Reparatur für wichtige Elektro- und IT-Geräte sowie ein stabileres und umweltfreundlicheres Geräte-Design. Die EU-Kommission wird 2021 verschiedene Rechtsvorschriften, die für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft relevant sind, überarbeiten und dabei die Positionierung des Rates berücksichtigen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze:

Es ist uns gelungen, alle EU-Mitgliedstaaten hinter dem Ziel einer konsequenten Kreislaufwirtschaft zu versammeln. Mehr Recycling und weniger Ressourcenverbrauch sind zentrale Grundlagen für eine starke und nachhaltige europäische Volkswirtschaft.

Der Umweltrat fordert die Kommission zum Beispiel auf, die Langlebigkeit von Produkten zu verbessern. Dazu soll die Kommission etwa neue Ökodesign-Kriterien entwickeln und Informationsanforderungen vorschlagen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte in Zukunft einfacher reparieren können. Das betrifft besonders IT- und Elektro-Geräte wie Smartphones, Tablets und Haushaltsgeräte. Zudem unterstützt der Rat Maßnahmen, um zu einem nachhaltigeren Umgang mit Kunststoffen zu kommen. Dazu zählt ein verstärkter Einsatz von Pfandsystemen, EU-weite Rezyklat-Einsatzquoten für bestimmte Produkte oder die zügige Beschränkung des Exports von Plastikabfällen in Drittstaaten.

Die EU-Kommission hatte den Kreislaufwirtschaftsaktionsplan im März 2020 veröffentlicht als wichtigen Baustein des European Green Deal. Er enthält 35 Maßnahmen, die darauf abzielen, das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und den Ressourcenverbrauch innerhalb der planetaren Grenzen zu halten. Damit soll er einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 leisten und dabei helfen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu sichern.

Im Abfallbereich liegt der Schwerpunkt auf der weiteren Stärkung der Abfallhierarchie (1. Abfallvermeidung, 2. Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. Sonstige Verwertung, 5. Beseitigung). Instrumente dafür sind die stärkere Anwendung der so genannten erweiterten Herstellerverantwortung, mehr Investitionen in hochwertige Sortier- und Recyclinganlagen in Europa oder die Förderung der Nachfrage nach hochwertigen Rezyklaten. Außerdem soll die Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen in der ganzen EU so schnell wie möglich beendet werden. Mehrere Staaten wie Deutschland haben bereits seit einigen Jahren ein Deponieverbot. Die Kommission wird nun nach und nach ihre Maßnahmenvorschläge für die Kreislaufwirtschaft vorlegen. Dazu gehören die Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften, neue Gesetzesvorhaben und auch neue Strategiepapiere. Dabei wird sie die Position und die Hinweise des Rates berücksichtigen.

Nachdem im Dezember 2020 schon der EU-Kommissionvorschlag zum neuen Batterierechtsrahmen vorgelegt wurde, werden 2021 unter anderem die Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung, die Aktualisierung der Konzentrationsgrenzwerte für persistente organische Schadstoffe in Abfällen, die neue Initiative zur nachhaltigen Produktpolitik, die Initiative für recyclingfähige Elektronik sowie die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie folgen. Sobald die Vorschläge der Kommission vorliegen, werden sie vom Rat der Mitgliedstaaten sowie vom EU-Parlament beraten.