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Die Verhandlungsführenden des Europäischen Parlaments, des Rates der EU und der Europäischen Kommission erzielten einen Kompromiss darüber, wie das Transparenzregister de facto verbindlich wird. Durch den Grundsatz der Konditionalität, diese bislang ungelöste zentrale Frage, wird die Registrierung für Interessenvertreter eine notwendige Voraussetzung, um bestimmte Tätigkeiten auszuüben. Die Verhandlungsführenden, die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley, und Danuta Hübner, Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, als Vertreter der deutschen Ratspräsidentschaft, sowie Věra Jourová, Vizepräsidentin der Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz, bestätigten, dass der vorläufige Entwurf gänzlich in Einklang mit den bei vorangegangenen Zusammenkünften gemachten Zusagen stünde.

Mit den vereinbarten Regelungen werden für die unterzeichnenden Organe eine Konditionalität und ergänzende Transparenzmaßnahmen eingeführt und dabei den jeweiligen Besonderheiten der Organe Rechnung getragen. Die drei Organe setzen sich dafür ein, sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Maßnahmen mit den gemeinsamen, in der Vereinbarung festgelegten Zielen in Einklang stehen und über die drei Organe hinweg die gleiche Wirkung entfalten. Die drei Institutionen bekräftigten außerdem ihre Bereitschaft, eine gemeinsame Transparenzkultur zu schaffen.

Künftig wird der Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters ein neues Kapitel umfassen, in dem auf die Umsetzung der Konditionalität und der ergänzenden Transparenzmaßnahmen eingegangen wird. Ein wirksamer Überprüfungsmechanismus wird es den Organen dann ermöglichen, regelmäßig die Umsetzung zu bewerten und geeignete Empfehlungen für weitere Verbesserungen abzugeben.

Im Namen der deutschen Ratspräsidentschaft begrüßte der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, die erzielten Fortschritte:

Mehr Transparenz ist von zentraler Bedeutung für das Funktionieren der Europäischen Union. Die deutsche Ratspräsidentschaft setzt sich uneingeschränkt dafür ein, die Transparenz durch die Einführung eines neuen Transparenzregisters auf EU-Ebene zu erhöhen. Die vorläufig vereinbarten Kompromisstexte zur Kernfrage der Konditionalität sind ein wichtiger Schritt nach vorn; natürlich unterliegen sie noch dem Vorbehalt der endgültigen Zustimmung durch die Mitgliedstaaten. Wir hoffen, dass der Geist des gegenseitigen Verständnisses und des Kompromisses den Weg für eine formelle Fertigstellung und Annahme des gesamten Pakets vor Jahresende ebnet.

Nächste Schritte

Das vorläufige Kompromisspaket zur Konditionalität, auf das sich die Verhandlungsführenden geeinigt haben, wird es ermöglichen, einen allgemeinen Vereinbarungsentwurf fertigzustellen, der dann im Einklang mit den jeweiligen internen Verfahren der einzelnen Organe angenommen werden muss. Die Verhandlungsführenden setzen sich dafür ein, zu einer endgültigen Einigung vor Ende des Jahres zu gelangen.

Hintergrund

2016 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter für das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission vorgelegt. Seit 2011 führen das Parlament und die Kommission gemeinsam ein öffentliches Register für Interessenvertreter, um für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht im EU-Entscheidungsprozess zu sorgen. Der Rat hat seit 2014 bei dem derzeitigen Register einen Beobachterstatus.

Dies war die siebte politische Zusammenkunft zu diesem Thema und die vierte seit Wiederaufnahme der Treffen in der 9. Wahlperiode (Treffen am 16. Juni, 6. Oktober und 24. November 2020) mit einem neuen Verhandlungsteam, das die derzeitige Zusammensetzung der Organe widerspiegelt. Weitere Informationen über die Verhandlungen zum Transparenzregister finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Europäischen Parlaments.