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Dazu sagte Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

Aus der Corona-Pandemie haben wir gelernt: Naturzerstörung ist die Krise hinter vielen anderen Krisen. Gute Naturschutzpolitik ist daher auch soziale und wirtschaftliche Vorsorge. Wir sind sehr froh, dass wir die Ratsschlussfolgerungen zur EU-Biodiversitätsstrategie 2030 heute beschließen konnten und der Rat die Ziele der Strategie insgesamt unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Ziele sind nun ausreichend Finanzmittel erforderlich. Wir haben mit diesen Ratsschlussfolgerungen gezeigt, dass die EU beim Schutz der biologischen Vielfalt mit gutem Beispiel vorangeht. Damit unterstreichen wir auch, dass wir eine Führungsrolle bei den internationalen Verhandlungen übernehmen wollen und dass wir aus der aktuellen Krise etwas gelernt haben.

Die Mitgliedstaaten sind zutiefst besorgt über den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt und sind sich bewusst, dass die Bemühungen intensiviert werden müssen, die direkten und indirekten Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt, wie Raubbau an den natürlichen Ressourcen, Klimawandel, Umweltverschmutzung, invasive gebietsfremde Arten und die Art der Land- und Meeresnutzung, anzugehen. Der Rat betont, dass der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und gesunder, gut funktionierender Ökosysteme dazu beitragen werden, um unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken und das Auftreten und die Ausbreitung neuer Krankheiten zu verhindern.

Die heute angenommenen Schlussfolgerungen dienen als politische Leitlinien für die Umsetzung der Strategie.

In seinen Schlussfolgerungen fordert der Rat die Kommission auf, die Ziele der Biodiversitätspolitik der EU in relevante künftige Legislativvorschläge aufzunehmen. Er bekräftigt außerdem die dringende Notwendigkeit, diese Ziele vollständig in andere Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und bei der kohärenten Umsetzung der EU-Maßnahmen in diesen Bereichen einzubeziehen.

Der Rat begrüßt das Ziel, ein kohärentes Netz gut verwalteter Schutzgebiete einzurichten und mindestens 30 % der Landfläche und 30 % der Meere der EU zu schützen. Der Rat betont, dass dies ein Ziel ist, das von den Mitgliedstaaten gemeinsam erreicht werden muss, wobei alle Mitgliedstaaten zu diesen gemeinsamen Anstrengungen beitragen und die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen. Dieses Netz sollte auf dem Natura-2000-Netz beruhen und durch zusätzliche Ausweisungen durch die Mitgliedstaaten ergänzt werden.

Der Rat bekräftigt, dass mehr Engagement für die Wiederherstellung der Natur notwendig ist, wie im neuen EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur vorgeschlagen wird, und erwartet, dass die Kommission rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur, die einer Folgenabschätzung unterzogen werden, vorschlägt.

Der Rat unterstreicht, dass der neue europäische Governance-Rahmen im Bereich der Biodiversität dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung tragen muss und dass alle einschlägigen Vorschläge in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorbereitet und ausgearbeitet werden sollten.

Der Rat bekräftigt die Entschlossenheit der EU, bei der Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise und der Entwicklung eines ehrgeizigen neuen globalen Biodiversitätsrahmens der Vereinten Nationen auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt im Jahr 2021 mit gutem Beispiel voranzugehen.

Darüber hinaus wünschen die Mitgliedstaaten, dass ein erheblicher Teil der 30 % der EU-Haushaltsmittel und der Ausgaben im Rahmen des Aufbauinstruments „Next Generation EU“, die an Klimaschutzmaßnahmen gebunden sind, in die Erhaltung der biologischen Vielfalt und in naturbasierte Lösungen zur Förderung der biologischen Vielfalt investiert werden.