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Zur heutigen Einigung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments sagte Außenminister Heiko Maas (10.11.):

Europas wirtschaftliche Erholung auf den Weg zu bringen ist die Mammutaufgabe, die wir mit der EU-Ratspräsidentschaft übernommen haben. Diesem Ziel sind wir heute einen gewaltigen Schritt näher gekommen. Das ist ein wirtschaftlicher Lichtblick für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen.

Wir haben als EU-Ratspräsidentschaft alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um den Forderungen des Europäischen Parlaments entgegenzukommen. Das nun vorliegende Paket enthält klare Vereinbarungen zur Einführung neuer Eigenmittel und setzt deutliche Schwerpunkte auf zukunftsorientierte Ausgabenbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung.

Ganz Europa wartet mit wachsender Ungeduld auf das Corona-Finanzpaket. Das Geld muss endlich dort ankommen, wo es dringend gebraucht wird: Bei den Millionen Menschen und Unternehmen in Europa, die durch die Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind. Alle, die in Europa politische Verantwortung tragen, sind jetzt gefordert, die noch ausstehenden Schritte rasch umzusetzen. Die zweite Welle der Pandemie erlaubt uns keine weiteren Verzögerungen.

Hintergrund:

Die heutige grundsätzliche politische Einigung wurde nach intensiven Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission seit Ende August erzielt. Das nun vorliegende Paket kommt den Forderungen des Europäischen Parlaments in vielen Punkte entgegen:

  • Es hat mit über 1,8 Billionen Euro ein in der Geschichte der Europäischen Union beispielloses Volumen. In den vom Europäischen Parlament benannten prioritären Ausgabenbereichen werden durch die heutige Einigung noch einmal zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die beispielsweise der Forschungsförderung oder dem Erasmus-Programm zugutekommen können.
  • Es setzt eindeutige Schwerpunkte auf Zukunftsbereiche wie Klimaschutz, Digitalisierung, Biodiversität und viele weitere durch das Europäische Parlament benannte Ausgabenprioritäten.
  • Es enthält klare Vereinbarungen zur Einführung der vom Europäischen Parlament geforderten neuen Eigenmittel.

Die getroffene Vereinbarung ist aber noch nicht der letzte Schritt im vorgesehenen Verfahren. Erforderlich sind u.a. noch:

  • die Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen;
  • einstimmige Ratsbeschlüsse zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen und zum Eigenmittelbeschluss, also der rechtlichen Grundlage für die Finanzierung von „Next Generation EU“ (NGEU);
  • eine Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses in allen EU-Mitgliedstaaten.

Erst wenn alle diese Schritte abgeschlossen sind, können die vereinbarten Mittel aus dem Aufbauprogramm tatsächlich fließen.