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Dazu sagte Svenja Schulze, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

Die EU ist fest entschlossen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Während wir auf die Vorgaben des Europäischen Rates für ein aktualisiertes Ziel für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 warten, freue ich mich, mitteilen zu können, dass wir heute zu einer Einigung zwischen den Mitgliedstaaten über große Teile des Vorschlags für ein Europäisches Klimagesetz gelangt sind. Es ist wichtig, dass wir bei diesem zentralen Gesetz möglichst große Fortschritte erzielen. Vergangene Woche hat der Europäische Rat den Rat ersucht, die Beratungen über diese Agenda voranzubringen, und heute konnten wir nach einer intensiven Aussprache einen wichtigen Meilenstein beim Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz erreichen.

In seinem Standpunkt betont der Rat, wie wichtig es ist, sowohl Fairness und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten als auch Kosteneffizienz bei der Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität zu fördern.

Der Standpunkt des Rates ist partiell, weil er noch kein aktualisiertes Ziel für die Senkung der Treibhausgasemissionen für 2030 enthält. Weitere Beratungen sind erforderlich, um in dieser Hinsicht eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten zu erzielen. Mit dem vereinbarten partiellen Standpunkt des Rates ist es möglich, die Fortschritte zu konsolidieren, die in den Monaten intensiver Verhandlungen erzielt wurden (die Beratungen auf Expertenebene haben im März 2020 begonnen), und kann der Rat dabei unterstützt werden, seine (vollständige) allgemeine Ausrichtung festzulegen, sobald es zu einer Einigung über die noch offenen Fragen gekommen ist.

Der Rat hat den Teil des ursprünglichen Vorschlags geändert, der es der Kommission ermöglicht hätte, mittels delegierter Rechtsakte einen Zielpfad zur Verwirklichung der Klimaneutralität festzulegen. Stattdessen fordert der Rat die Kommission auf, nach der ersten weltweiten Bestandsaufnahme gemäß dem Übereinkommen von Paris ein Zwischenziel für 2040 vorzuschlagen. Der Rat behält das Konzept eines indikativen, linearen Zielpfads bei; dieser soll lediglich als Instrument zur Unterstützung der Kommission bei der Bewertung der Fortschritte dienen.

Um sicherzustellen, dass die EU in den kommenden Jahren bei der Verwirklichung ihres Ziels der Klimaneutralität auf Kurs bleibt, beauftragt der Rat die Kommission, innerhalb von sechs Monaten nach jeder weltweiten Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris über die Anwendung des Europäischen Klimagesetzes Bericht zu erstatten. Gegebenenfalls kann die Kommission Vorschläge zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes vorlegen.

Hintergrund und nächste Schritte

Die Klimaschutzmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zielen darauf ab, die Menschen und den Planeten, das Wohlergehen, den Wohlstand, die Lebensmittelsysteme, die Integrität der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt vor der Bedrohung des Klimawandels zu schützen, den Wohlstand innerhalb der Belastungsgrenzen des Planeten zu maximieren, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu erhöhen und ihre Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen zu verringern.

Der Europäischen Umweltagentur und ihren neuesten verfügbaren Daten zufolge hat die EU ihre Treibhausgasemissionen bis 2019 gegenüber dem Stand von 1990 um insgesamt 24 % gesenkt. Das bedeutet, dass die EU ihr Emissionsreduktionsziel von 20 % für 2020 sogar übertreffen wird. Darüber hinaus verfolgt sie derzeit ihr verbindliches Ziel, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % zu senken.

Der Europäische Rat verständigte sich in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 auf das Ziel, bis 2050 im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris eine klimaneutrale EU zu erreichen, wobei er auch anerkannte, dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die allen Mitgliedstaaten zugutekommen und angemessene Instrumente, Anreize, Unterstützung und Investitionen einschließen, um einen kosteneffizienten, gerechten sowie sozial ausgewogenen und fairen Übergang zu gewährleisten, wobei den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausgangssituation Rechnung zu tragen ist.

Am 4. März 2020 hat die Kommission ihren Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz angenommen und ihn den Ministerinnen und Ministern auf der Tagung des Rates „Umwelt“ am 5. März 2020 vorgestellt. Der Vorschlag ist Teil eines umfassenderen Pakets ehrgeiziger Maßnahmen, die die Kommission in ihrer Mitteilung über den europäischen Grünen Deal angekündigt hat.

Am 17. September 2020 hat die Kommission eine Mitteilung über den Klimazielplan 2030 zusammen mit einer umfassenden Folgenabschätzung veröffentlicht. Die Kommission hat ferner einen Vorschlag zur Änderung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags über das Europäische Klimagesetz angenommen, in dem ein überarbeitetes EU-Emissionsreduktionsziel von mindestens 55 % bis 2030 vorgesehen ist.

Die Beratungen über den Vorschlag wurden unter kroatischem Vorsitz aufgenommen und unter deutschem Vorsitz fortgesetzt, zuletzt auch in Bezug auf den geänderten Vorschlag.Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. Oktober das Thema der Anhebung des EU-Ziels für 2030 erörtert. Er hat beschlossen, auf seiner Dezember-Tagung auf diese Frage zurückzukommen, um ein neues Emissionsreduktionsziel für 2030 zu vereinbaren.