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Nachdem im Juni 2020 eine politische Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde, wird der Text nun dem Parlament zur endgültigen Annahme übermittelt.

Dazu sagte Christine Lambrecht, deutsche Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Die COVID‑19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass ein modernes und digitales Justizsystem erforderlich ist. Durch die heute angenommenen Verordnungen wird eine raschere und effizientere Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden ermöglicht. Dadurch wird es für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen einfacher, ihr Recht auf Zugang zur Justiz auszuüben.

Durch die neu gefassten Verordnungen sollen die Effizienz und die Schnelligkeit von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren verbessert werden, indem die Digitalisierung und moderne Technologien genutzt werden, um auf diese Weise den Zugang zur Justiz und zu einem fairen Verfahren für die Parteien zu verbessern.

Die Änderungen an beiden Verordnungen sehen unter anderem vor, dass für die Übermittlung von Dokumenten und Anfragen zwischen den Mitgliedstaaten verpflichtend ein dezentrales IT-System, das aus miteinander verbundenen nationalen IT-Systemen besteht, verwendet wird.

Im Hinblick auf die Zustellung von Schriftstücken ist in den neuen Vorschriften vorgesehen, dass sie Empfängern mit einer bekannten Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat elektronisch direkt zugestellt werden, wenn diese im Voraus ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Die Zustellung kann mittels eines qualifizierten Dienstes für die Zustellung elektronischer Einschreiben oder – unter zusätzlichen Bedingungen – per E‑Mail erfolgen.

Mit den neuen Vorschriften wird auch der Einsatz von Videokonferenzen oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie bei der Beweisaufnahme gefördert, was bedeutet, dass Zeugen, Parteien oder Sachverständige, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, vernommen werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: