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Bundesfinanzminister Olaf Scholz:

Die heute erzielte Einigung des Rates mit dem Europäischen Parlament über den EU-Haushalt für das Jahr 2021 zeigt, dass die EU auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig ist. Wir sind damit startklar, um mit dem EU-Haushalt in 2021 die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln, Innovation zu fördern sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken. Damit wir loslegen können, brauchen wir eine schnelle Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den EU-Aufbaufonds. Die Bürgerinnen und Bürger in Europa erwarten zu Recht, dass es zügig eine Einigung gibt. Alle, die noch bremsen, müssen den Weg endlich frei machen. Die Gelder werden in den Mitgliedstaaten gebraucht, um Leben zu retten und die Wirtschaft zu stützen.

Die Einigung wurde im Vermittlungsausschuss für Haushaltsfragen erzielt, während bezüglich der Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 noch keine Klarheit besteht. Damit der Haushaltsplan formalisiert werden kann, muss zunächst der nächste Mehrjährige Finanzrahmen angenommen werden.

Michael Clauß, Ständiger Vertreter Deutschlands bei der EU:

Das ist ein gutes Ergebnis, das auf der Einigung über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen basiert. Ich freue mich, dass dies dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen in Rekordzeit erreicht werden konnte. Es zeigt, dass Europa in Krisenzeiten an einem Strang zieht. Der Haushalt für 2021 kann aber erst in Kraft treten, wenn die Blockade bezüglich des Gesamthaushalts der EU und des Aufbaupakets überwunden wird. Andernfalls sehen wir einer drastischen Kürzung der EU-Mittel ab Anfang nächsten Jahres entgegen.

Gemäß der heute erzielten Einigung belaufen sich die Mittelbindungen im Haushalt 2021 auf insgesamt 164,2 Mrd. €. Unter den Ausgabenobergrenzen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens verbleibt ein Spielraum von 0,8 Mrd. €, sodass die EU über die gebotene Flexibilität verfügt, um auf etwaigen unvorhersehbaren Bedarf im nächsten Jahr, auch im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, reagieren zu können. Die Zahlungen belaufen sich auf insgesamt 166,1 Mrd. €.

Die Mittel im Entwurf des Haushaltsplans wurden im Einklang mit den Prioritäten des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens auf die Eindämmung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die Unterstützung einer nachhaltigen Erholung von der Krise und den ökologischen und digitalen Wandel in der EU ausgerichtet.

Nächste Schritte

Die in den Verträgen vorgesehene Frist für die Haushaltskonzertierung endet am 7. Dezember 2020. Da die Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens noch aussteht, der Rat und das Parlament also bis dahin keinen gemeinsamen Entwurf im Vermittlungsausschuss unterzeichnet haben werden, muss die Kommission einen neuen Entwurf des Haushaltsplans vorlegen. Sie wurde in einer heute vereinbarten gemeinsamen Erklärung ersucht, dies unter gebührender Berücksichtigung der im Vermittlungsverfahren erzielten Einigung zu tun, sobald ausreichende Zusicherungen hinsichtlich der Annahme des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens vorliegen. Auf diese Weise kann der Haushalt 2021 auf der Grundlage des neuen Entwurfs des Haushaltsplans der Kommission von Rat und Parlament rasch angenommen werden.

Wenn der Haushaltsplan der EU für 2021 nicht bis zum 1. Januar 2021 angenommen werden kann, gilt die Regel der vorläufigen Zwölftel. Dadurch würden die Möglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Programmen der EU ab Anfang nächsten Jahres erheblich eingeschränkt.