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Deutschland und Dänemark stellen hierbei erneut ihre besonderen Beziehungen unter Beweis und gehen mit gutem Beispiel voran: Das deutsch-dänische Abkommen ist das erste, das europaweit unterzeichnet wurde.

Anlässlich der Unterzeichnung sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier:

Die Versorgungssicherheit in Europe ist wichtig. Für den unwahrscheinlichen Fall einer extremen Gasmangellage haben wir in dem Abkommen die Vorgehensweise definiert, wie Dänemark und Deutschland sich gegenseitig schnell helfen können. Das ist ein wichtiges Signal nicht zuletzt in der aktuellen Pandemie, denn Solidarität ist es, was uns in der EU auszeichnet und stark macht. Deshalb begründe ich das heute unterzeichnete Abkommen ausdrücklich und hoffe, dass bald viele andere Mitgliedstaaten Dänemark und Deutschland folgen werden. Ich freue mich, dass die Europäische Kommissarin für Energie, Kadri Simson, an unserer Veranstaltung teilgenommen und das deutsch-dänische Abkommen als Modell für zukünftige Solidaritätsabkommen gewürdigt hat.

Jørgensen:

Dänemark begrüßt dieses Abkommen zur Gasverteilung und -versorgung mit Deutschland sehr. Wir sind die ersten beiden europäischen Länder, die diese Art von Abkommen zum Wohle unserer Bürger abschließen und hoffen, dass dies andere Mitgliedstaaten dazu ermutigen wird, es uns gleich zu tun. Dieses Abkommen ist ein großartiges Beispiel europäischer Solidarität, das die Gas- und Wärmeversorgung der Bürger beider Länder sichern wird. Es unterstreicht zudem die engen Beziehungen und die gute Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark im Energiesektor.

Mit dem Abkommen kommen Deutschland und Dänemark der Umsetzung der novellierten europäischen Verordnung zur sicheren Gasversorgung nach. Die Verordnung zielt darauf ab, die Abhängigkeit einzelner EU-Mitgliedstaaten von Gaslieferungen aus dem außereuropäischen Ausland weiter zu reduzieren und ihre Resilienz gegen Lieferausfälle zu erhöhen. Für den sog. Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedsstaat gewährleisten. Die Verordnung verpflichtet alle Mitgliedstaaten, deren Gasnetzwerke direkt oder über ein Drittland verbunden sind, zum Abschluss bilateraler Abkommen über solidarische Gaslieferungen.