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An der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ausgerichteten Konferenz nahmen u.a. die EU-Kommissarin für Inneres Ylva Johansson sowie Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz und der Direktor der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Michael O’Flaherty, teil. Die Veranstaltung fand als Videokonferenz statt.
Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Markus Kerber:
Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt sind Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Das gilt nicht nur für Deutschland oder einzelne Mitgliedstaaten, sondern für ganz Europa. Deswegen ist unser heutiger Austausch so wichtig: Wir setzen damit einen Impuls, die Themen Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt auch auf europäischer Ebene als Querschnittsthemen zu setzen.
EU-Kommissarin für Inneres Ylva Johansson:
Integration und Inklusion von Neuankömmlingen sind ein Grundstein des Neuen Migrations- und Asylpakets. Jeder, der das Recht hat in der EU zu bleiben, kann und sollte so unterstützt werden, dass er vollumfänglich an der Gesellschaft teilhaben kann. Um bestehende Hürden abzubauen brauchen wir die Unterstützung und das Engagement aller beteiligten Akteure: Regierungen, lokale Behörden, Aufnahmegesellschaften, soziale und wirtschaftliche Partner sowie die Zivilgesellschaft und die Migranten selbst. Der neue Aktionsplan für Integration und Inklusion wird diese Anstrengungen unterstützen und langfristig zur Prosperität und zum Zusammenhalt der Europäischen Gesellschaft beitragen.
Die Teilnehmer tauschten sich darüber aus, wie dauerhaft Voraussetzungen geschaffen werden können, um Migrantinnen und Migranten in die Lage zu versetzen, schneller am sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Mitgliedstaates gleichberechtigt teilzuhaben.
Die Europäische Kommission stellte erste Grundzüge des im Migrationspaket für Ende des Jahres angekündigten Aktionsplans für Integration und Inklusion vor, der die Arbeit der Mitgliedstaaten unterstützen und den weiteren Austausch zwischen ihnen befördern soll. Besonderes Augenmerk wurde ferner auf die Rolle von Frauen im Integrationsprozess gerichtet und sich über Maßnahmen zur Förderung ausgetauscht.