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Sie wird öffentliche Investitionen und Reformen in den Mitgliedstaaten unterstützen und ihnen dabei helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die Herausforderungen des ökologischen und digitalen Wandels zu bewältigen.

Der Rat hat seinen Standpunkt zu der Fazilität im Oktober festgelegt und sich dabei auf die politischen Leitlinien gestützt, die die Führungsspitzen der EU am 17.-21. Juli 2020 im Rahmen der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen und das Aufbaupaket vorgegeben haben.

Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland:

Die heutige Einigung mit dem Europäischen Parlament über die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das letzte Schlüsselelement des historischen Aufbaupakets der EU. Mit 672,5 Milliarden € ist die Fazilität ein deutliches Zeichen der Einheit und Entschlossenheit Europas, die COVID-19-Krise zu bewältigen. Sie wird unseren Volkswirtschaften einen starken Impuls geben und die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, eine grünere und stärker digitalisierte Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Europas zu gestalten. Diese Einigung ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die dringend benötigten Mittel nächstes Jahr ausgezahlt werden können.

Die mit dem Parlament erzielte vorläufige Einigung umfasst eine Reihe von Elementen, darunter der Anwendungsbereich der Fazilität, horizontale Grundsätze, allgemeine Förderfähigkeitsregeln für die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, die in jedem Plan aufzuführenden Elemente und die von der Kommission herangezogenen Bewertungskriterien. Der ökologische Wandel muss mit mindestens 37 % der Gesamtzuweisung jedes Plans und der digitale Wandel mit mindestens 20 % unterstützt werden. Die Unterstützung wird eng mit den Empfehlungen des Europäischen Semesters verknüpft sein, in denen zentrale Herausforderungen aufgezeigt werden, denen sich die einzelnen Mitgliedstaaten stellen müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit sowie den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Die Governance-Regeln wurden in der von den EU-Führungsspitzen ausgehandelten Form bestätigt. Darüber hinaus wird das Europäische Parlament während der gesamten Laufzeit der Fazilität stärker einbezogen, unter anderem im Rahmen eines Aufbau- und Resilienzdialogs.

Die vorläufige Einigung wird nun beiden Organen zur Billigung vorgelegt.