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Bei dem Treffen standen unter anderem die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, Ratsschlussfolgerungen zum Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion, die Herbstprognose der Europäischen Kommission, das G20-Treffen der Finanzministerinnen und -minister und Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure am 13. November 2020 auf der Tagesordnung.

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Die Ministerinnen und Minister haben Einvernehmen über die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sogenannte DAC 7) erzielt. Der Richtlinienvorschlag zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der direkten Steuern zu stärken. Es soll eine Verpflichtung für digitale Plattformen eingeführt werden, Informationen zu den Nutzern, die auf digitalen Plattformen Einkünfte erzielen, zu erfassen und den Steuerbehörden zu melden, die diese untereinander automatisch austauschen, um die Besteuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Plattformnutzer sicherzustellen. Durch die Optimierung der Verwaltungszusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich werden Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gezielt bekämpft und Steuergerechtigkeit aktiv gefördert. Die EU-weite Einführung einer Meldeverpflichtung für Betreiber digitaler Plattformen schließt bestehende Besteuerungslücken im Kontext der wachsenden Plattformökonomie und stärkt den Wettbewerb zwischen digitalen und analogen Wirtschaftsmodellen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz:

Die digitale Plattformwirtschaft schafft neue Herausforderungen für die Steuerverwaltungen, insbesondere wenn Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden. Die neuen Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit werden den Mitgliedstaaten wichtige Instrumente an die Hand geben, um sicherzustellen, dass Verkäufer auf digitalen Plattformen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Anpassung unserer Vorschriften an die digitale Wirtschaft und bei der Verbesserung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Die EU übernimmt eine Vorreiterrolle bei der Besteuerung digitaler Plattformen.

Internationale Besteuerung

Zudem befasste sich der ECOFIN mit der internationalen Besteuerung. Die OECD erarbeitet derzeit im Auftrag der G20 eine umfassende Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Diese beinhaltet zwei Säulen: die Neuverteilung der zwischenstaatlichen Besteuerungsrechte, um die bestehenden Regeln an die Digitalisierung der Geschäftsmodelle anzupassen, sowie eine effektive globale Mindestbesteuerung. Im Oktober 2020 hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf die Veröffentlichung von Blaupausen („blueprints“) zu beiden Säulen verständigt. Die europäischen Mitgliedstaaten haben sich auf umfassende Ratsschlussfolgerungen geeinigt, in denen die fortgesetzte Unterstützung des globalen Verhandlungsprozesses bekräftigt wird.

Aktionsplan zur Kapitalmarktunion

Die Ministerinnen und Minister haben sich auf Schlussfolgerungen zum Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion geeinigt. Die Vertiefung der Kapitalmarktunion ist eine der Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft. Der Entwurf sieht eine Priorisierung der in dem Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen vor, um der Europäischen Kommission eine Empfehlung für die weiteren Arbeiten zu geben.

Wirtschaftliche Lage Europas: Herbstprognose

Ferner hat die Europäische Kommission ihre Herbstprognose vorgestellt. Die wirtschaftliche Erholung ist im Verlauf des Sommers dynamischer verlaufen als erwartet. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist die Erholung jedoch unterbrochen. Prognoseunsicherheiten bleiben bei der derzeitigen Lage weiterhin bestehen. Die wirtschaftliche Lage wird von den Mitgliedstaaten und den Institutionen weiterhin eng beobachtet. Bundesfinanzminister Scholz betonte, dass wir uns in Europa in diesem Jahr auf umfassende Unterstützungsmaßnahmen verständigt haben. Dazu gehöre auch die Aufbau- und Resilienzfazilität, mit welcher Reformen und Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft in den Mitgliedstaaten unterstützt werden sollen. Die deutsche Ratspräsidentschaft befinde sich im intensiven Austausch mit dem Europäischen Parlament zur zügigen Implementierung der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Internationale Schuldenerleichterungen

Des Weiteren informierten die Präsidentschaft und Europäische Kommission über das außerordentliche Treffen der G20-Finanzministerinnen und -minister und Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure vom 13. November 2020, bei welchem ein gemeinsames Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen (sogenanntes „Common Framework for Debt Treatments beyond the Debt Service Suspension Initiative“) verabschiedet und veröffentlicht wurde. Zu diesem Rahmenwerk wurden Ratsschlussfolgerungen angenommen, die die internationalen Bemühungen für Schuldenerleichterungen, insbesondere für afrikanische Länder, begrüßen. Die G20-Staaten hatten bereits bei ihrem Treffen am 14. Oktober 2020 das Schuldenmoratorium für besonders hoch verschuldete Entwicklungsländer um sechs Monate bis Ende Juni 2021 verlängert. Die Bundesregierung unterstützt diese multilateralen Bemühungen und steht damit den ärmsten Ländern in der Corona-Krise zur Seite.