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Nachdem sich die Außenministerinnen und Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am Freitag vergangener Woche auf die Notwendigkeit von Sanktionen gegen die Verantwortlichen geeinigt hatten, soll die Sondertagung nun über das weitere Vorgehen der Europäischen Union als gemeinsame Antwort auf die staatliche Gewalt gegen friedliche Demonstranten und die Wahlmanipulationen in Belarus beraten. Die EU erkennt das Wahlergebnis nicht an und fordert die Regierung zu einem Dialog mit der Gesellschaft auf.

Ratspräsident Charles Michel verurteilte die Gewalt gegen die Protestierenden in seiner Einladung an die Mitglieder des Europäischen Rats scharf und schrieb dazu:

Das belarussische Volk hat das Recht, seine Zukunft zu entscheiden und seine Führung frei zu wählen. Gewalt gegen Demonstranten ist inakzeptabel und kann nicht geduldet werden.

Hintergrund

Die Europäische Union bewertet die Präsidentschaftswahlen in der Republik Belarus am 9. August als unfrei und unfair. Hierzu hatte der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, am 11. August eine Erklärung veröffentlicht. Darstellungen glaubwürdiger nationaler Beobachter offenbaren eine grobe Missachtung internationaler Standards im Wahlprozess, wie sie für einen Teilnehmerstaat der OSZE nicht angemessen sind.

Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger waren seither friedlich für ihre demokratischen Rechte und gegen die Repression des Machtapparats in Belarus auf die Straße gegangen. Den Protesten der Bevölkerung wurde vonseiten der staatlichen Behörden mit unverhältnismäßigen Maßnahmen begegnet, die mindestens zwei Tote und zahlreiche Verletzte forderten. Tausende Menschen wurden festgenommen.

Die Außenministerinnen und Außenminister der Europäischen Union erklärten am 14. August 2020, dass sie die Wahlergebnisse, die von der zentralen Wahlkommission von Belarus vorgelegt wurden, nicht akzeptieren. Die Ministerinnen und Minister waren sich darüber einig, dass die Verantwortlichen für Gewalt, Repression und die Fälschung von Wahlergebnissen sanktioniert werden müssen.

Bereits 2006 hat die Europäische Union restriktive Maßnahmen – darunter Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegen Präsident Lukaschenko und andere Amtsträger – beschlossen. Diese Listen wurden 2011 um weitere Personen und Organisationen ergänzt. Nachdem die Sanktionen 2016 vorübergehend aufgehoben wurden, wird nach der politischen Einigung auf erneute Sanktionen derzeit eine Liste mit weiteren Individuen zusammengestellt, die an den Wahlmanipulationen und der Gewalt gegen Demonstranten beteiligt waren.


Die Europäische Union fordert die belarussischen Behörden auf, friedliche Demonstranten gewähren und widerrechtlich Inhaftierte freizulassen. Die politische Führung in Belarus müsse sich an einem echten und integrativen Dialog mit der Gesellschaft beteiligen, um weitere Gewalt zu vermeiden. Die EU unterstützt die Bevölkerung von Belarus in ihrem Bestreben nach einem demokratischen Wandel.