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Mit Blick auf die im Dezember erwartete Entscheidung des Europäischen Rates zum aktualisierten Klimaziel der EU für 2030 begann die Tagung der Umweltministerinnen und -minister mit einer öffentlichen Beratung über das europäische Klimagesetz. Fokus des Austausches war es, eine teilweise generelle Ausrichtung des Rates zu dieser Regulierung zu erreichen.

Die Ministerinnen und Minister strebten zudem die Annahme von Ratsschlussfolgerungen zum Erhalt und Wiederaufbau europäischer Biodiversität an. Diverse Ökosysteme sind widerstandsfähiger gegenüber Veränderungen, weshalb der Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend ist, um einen Zusammenbruch von Ökosystemen in Folge der globalen Klimaerwärmung zu verhindern. Die Ratsschlussfolgerungen werden die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der EU bis 2030 unterstützen. Ziel dieser Strategie ist der Schutz und die Wiederherstellung der europäischen Biodiversität, unter anderem durch Maßnahmen wie der Einrichtung von Schutzzonen auf mindestens 30% der Land- und Meeresgebiete Europas und der Halbierung des Einsatzes von Pestiziden.

Außerdem informierte die polnische Delegation ihre Reformvorschläge zum EU-Emissionshandelssystem präsentieren und die niederländische Delegation über ihre Vorbereitungen des Gipfels zur Anpassung an den Klimawandel (CDA) und des Weltforums zur Kreislaufwirtschaft (WCEF) im kommenden Jahr. Zum Abschluss der Ratstagung stellte die Europäische Kommission die EU-Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien vor und berichtete über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in den Mitgliedstaaten.