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Rechtsstaatlichkeit gehört zum Fundament der Europäischen Union und ihre Stärkung ist ein zentrales Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Dementsprechend tauschten sich die Justizministerinnen und Justizminister der EU am 2. Dezember 2020 über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten aus. Grundlage ist der erste jährliche Bericht der Europäischen Kommission über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU, der im September 2020 veröffentlicht wurde.

Deutschland hat sich für einen neuen, auf gegenseitiger Überprüfung basierenden Mechanismus zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit eingesetzt. Dieser Rechtsstaatsdialog besteht aus einer jährlichen „horizontalen Aussprache“ zu gesamteuropäischen Entwicklungen sowie einer halb-jährlichen, auf dem Kommissionsbericht basierenden „länder-spezifischen Aussprache“. Beide Aussprachen finden im Rat für Allgemeine Angelegenheiten statt. Ziel ist es, neben den bestehenden reaktiven Instrumenten einen dauerhaften präventiven Mechanismus zu schaffen.

Auf dem Hintergrund der jüngsten Terroranschläge in Frankreich, Deutschland und Österreich berieten die Justizministerinnen und Justizminister ebenfalls über rechtliche Maßnahmen zur effizienteren Bekämpfung des Terrorismus. Dazu zählen:

  • wirksamere Bekämpfung von Hetze im Internet;
  • Verbesserung der digitalen Zusammenarbeit;
  • Erstellung eines „Best-Practice“-Berichts zur Unterstützung von Terrorismusopfern;
  • Schlussfolgerungen zum Europäischen Haftbefehl.

Ebenfalls auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister stand ein Austausch über den jüngsten Stand der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Die portugiesische Delegation schloß die virtuelle Konferenz mit einer Präsentation ihrer Prioritäten im Justizbereich im Rahmen ihrer bevorstehenden Ratspräsidentschaft ab.