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Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung Zeit geben, sich auf das Ende der Übergangsphase vorzubereiten. Gleichzeitig sollen in diesem Zeitraum die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über ein Abkommen über die zukünftigen Beziehungen abgeschlossen werden. Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Was geschah seit dem 1. Februar 2020?

Damit die wichtigen politischen und wirtschaftlichen Verbindungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht mit seinem Austritt von einem auf den anderen Tag abbrechen, wurde zuvor ein Austrittsabkommen verhandelt. Dieses Abkommen ist seit dem 1. Februar 2020, dem Tag des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU, in Kraft. Es sieht eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 vor, in der das EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt und das Vereinigte Königreich Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion bleibt. Während dieser Übergangsphase verhandeln die EU und das Vereinigte Königreich über ihre zukünftige Partnerschaft. Die zwischen beiden Seiten vereinbarte Politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen begleitet das Austrittsabkommen und steckt den Rahmen für diese Verhandlungen ab.

Was passiert am Ende der Übergangsphase? Welche Vorbereitungen sind notwendig?

Die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase endet am 31. Dezember 2020. Eine Verlängerung dieser Übergangsphase ist nicht mehr möglich. Hierfür wäre eine gemeinsame Entscheidung bis zum 1. Juli 2020 erforderlich gewesen. Das Vereinigte Königreich hat diese Frist verstreichen lassen.

Somit wird das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion sein. Auch bei Abschluss eines Abkommens über das zukünftige Verhältnis bis Jahresende wird sich somit das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich grundlegend wandeln und sich von der britischen Mitgliedschaft im Binnenmarkt wesentlich unterscheiden. Dies gilt zum Beispiel für die dann erforderlichen Zoll- und Steuerformalitäten. Die Staaten, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in der ganzen EU müssen sich auf diese Folgen des Endes der Übergangsphase vorbereiten, und zwar unabhängig davon, ob der Abschluss eines Abkommens zum künftigen Verhältnis gelingt oder nicht.

Um hierbei eine Hilfestellung zu geben, hat die Europäische Kommission am 9. Juli 2020 eine Mitteilung (‚readiness communication‘) zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich veröffentlicht. Unterstützend überarbeitet die Europäische Kommission derzeit die über 90 sektorspezifischen Mitteilungen an Interessenträger, die sie während der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich auf der Grundlage von Artikel 50 veröffentlicht hatte. Diese aktualisierten Vorbereitungsmitteilungen (‚readiness notices‘) zu einzelnen Bereichen (zum Beispiel Zölle, inklusive präferenzielle Ursprungsregeln, Datenschutzrecht, Industrieprodukte, Chemikalien, Dienstleistungen und entsandte Arbeitnehmer etc.) sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung dabei unterstützen, sich auf unumgängliche Änderungen, die unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen nach dem Ende der Übergangsphase eintreten werden, vorzubereiten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch hier.

Die EU strebt auch in der Zukunft eine enge Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich an. Wir sind überzeugt, dass eine erfolgreiche Einigung auf Basis der Politischen Erklärung möglich ist. Dennoch ist es wichtig, dass wir uns auf alle möglichen Szenarien für den Ausgang der Verhandlungen vorbereiten. Dies schließt auch Vorbereitungen für den Fall einer Nichteinigung mit ein.

Was ist der Stand der Verhandlungen zum zukünftigen Verhältnis?

Die Politische Erklärung sieht für die Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die zukünftige Partnerschaft im Kern eine Wirtschaftspartnerschaft und eine Sicherheitspartnerschaft vor. Im Einklang mit der Politischen Erklärung einigten sich die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 25. Februar 2020 auf das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission, welche die Verhandlungen über das künftige Verhältnis EU-Vereinigtes Königreich im Auftrag der Mitgliedstaaten führt. Mitte März hat der Chefunterhändler der EU, Michel Barnier, auf dieser Grundlage einen umfassenden Textentwurf für die künftige Partnerschaft vorgelegt, der seitdem um weitere Elemente ergänzt wurde. Sie finden diesen und die weiteren Texte auf der Internetseite der Task Force für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich.

Unter erschwerten Bedingungen während der Coronakrise haben die EU und das Vereinigte Königreich seit März in regelmäßigen Runden verhandelt. Die EU legt ihren Verhandlungen dabei die gemeinsam vereinbarte Politische Erklärung zugrunde. Dennoch konnten in einigen Bereichen substantielle Differenzen nach wie vor nicht ausgeräumt werden. Differenzen bestehen dabei insbesondere zur Frage fairer Wettbewerbsbedingungen, der horizontalen Governance eines möglichen Abkommens und zur Fischerei. Die Verhandlungsführer der EU und des Vereinigten Königreichs, Michel Barnier und David Frost, und ihre Teams haben die Verhandlungen zuletzt noch einmal intensiviert. Die Uhr tickt, denn eine Einigung müsste nun kurzfristig erfolgen, um anschließend noch Zeit für die Ratifizierung durch das Europäische Parlament zu lassen.

Welche Rolle spielt das Austrittsabkommen?

Zunächst hat sich am 1. Februar 2020 mit dem Brexit für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dank des Austrittsabkommens grundsätzlich nichts geändert.

Die EU-Freizügigkeit, also das Recht, überall in der EU und dem Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten, zu studieren und sozial abgesichert zu sein, gilt während der Übergangsphase weiter.

Darüber hinaus werden die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich wohnen, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU wohnen, auf Lebenszeit umfassend geschützt; sie können weiterhin im Vereinigten Königreich bzw. der EU leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen.

Diese Rechte gelten unmittelbar auf der Grundlage des Austrittsabkommens; die sich daraus ergebenden Regelungsaufträge werden durch nationale Gesetzgebung und Maßnahmen umgesetzt. In Deutschland ist am 24. November 2020 ein Gesetz zur Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Kraft getreten, welches die Statusrechte von Britinnen und Briten und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen nach dem Austrittsabkommen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

In den EU-Institutionen hat das Vereinigte Königreich seit dem Austritt kein Mitsprachrecht mehr. Auch die britischen Bürgerinnen und Bürger sind daher von der Teilnahme an Europäischen Bürgerinitiativen ausgeschlossen und haben auch kein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament mehr.

Welche Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bestehen, die nach dem Ende der Übergangsphase zum Beispiel neu umziehen, arbeiten oder studieren möchten, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der derzeit laufenden Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab. Ohne Abkommen würden die für Drittstaaten von außerhalb der EU jeweils geltenden Regelungen angewendet werden müssen.

Mit der im Austrittsabkommen verankerten speziellen Regelung zu Nordirland bleibt die Integrität des EU-Binnenmarktes gewahrt; gleichzeitig ist sichergestellt, dass es keine Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland geben wird und das Karfreitags-Abkommen vollumfänglich gewahrt bleibt. Die Regelung sieht vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Zollerhebungen finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt.

Zudem werden durch das Austrittsabkommen u.a. die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs gegenüber der EU geregelt.

Das Austrittsabkommen sieht einen Gemeinsamen Ausschuss und spezialisierte Fachausschüsse vor, in denen sich die EU und das Vereinigte Königreich regelmäßig über Fragen der Umsetzung des Austrittsabkommens austauschen und, wo nötig, einvernehmlich Beschlüsse, etwa über Auslegungsfragen treffen.

Es ist wichtig, dass das Austrittsabkommen und die zugehörigen Protokolle vollständig umgesetzt werden. Dies bleibt für uns auch eine wichtige Vertrauensbasis für die Verhandlungen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Austrittsabkommen?

Die Europäische Kommission beantwortet auf ihrer Webseite unter anderem folgende Fragen:

  • Was ist in den Gemeinsamen Bestimmungen des Austrittsabkommens enthalten?
  • Was wurde in Bezug auf die Bürgerrechte vereinbart?
  • Trennungsbestimmungen: Was wurde vereinbart?
  • Was wurde in Bezug auf die Abwicklung des Austrittsabkommens vereinbart?
  • Welche Finanzregelung wurde vereinbart?
  • Protokoll zu Irland und Nordirland