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Was machen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten?

Seit Beginn der Pandemie stehen die Staats- und Regierungschefs der EU in engem Austausch miteinander. Im Herbst sind die Fallzahlen EU-weit wieder deutlich gestiegen. Daher tauschen sich die Staats- und Regierungschefs wieder regelmäßig in Videokonferenzen aus und stimmen sich eng ab. Hier geht es zum einen darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Zum anderen geht es um die Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen für die EU-Mitgliedstaaten.
Die Staats- und Regierungschefs haben auf dem Europäischen Rat am 10. Dezember 2020 den Weg frei gemacht für die letzten Schritte, um einen Aufbaufonds „Next Generation“ zu verabschieden. Er hat einen Umfang von 750 Milliarden Euro. Die dringend benötigten Gelder zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung der EU in Corona-Pandemie sollen so schnell wie möglich auszahlen werden.

Weitere Informationen:

Einigung auf Mehrjährigen Finanzrahmen und Aufbaufonds

Informationen des Europäischen Rates zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Europäischer Rat: Europäische Solidarität in Aktion

Was ist die Aufgabe der Europäischen Kommission in der Krise?

Wichtig: Die Europäische Kommission hat im Bereich Gesundheit nur beschränkte Kompetenzen. Grundsätzlich ist jedes Land für die Organisation und Finanzierung seines Gesundheitswesens selbst zuständig.

Vorrangige Aufgabe der EU-Kommission ist es, die Mitgliedstaaten bei der Krisenbewältigung zu unterstützen und Empfehlungen für ein gemeinsames Vorgehen auszusprechen. Sie hat zu einer Koordinierung des mitgliedstaatlichen Handelns in der Krise wesentlich beigetragen. Das ist etwa der Fall im Bereich öffentliche Gesundheit, Verkehr, Grenzschutz, Binnenmarkt und Handel. So soll ein abgestimmtes Verhalten erreicht und das Virus möglichst effektiv bekämpft werden. Die Europäische Kommission arbeitet mit Unternehmen und Mitgliedstaaten daran, die europaweite Ausstattung mit medizinischem Bedarf (unter anderem Schutzkleidung) zu verbessern.

Weitere Informationen:

Informationen der EU-Kommission zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Aktuelle Informationen der Ständigen Vertretung der EU-Kommission in Berlin

Was tut die EU im Bereich Mobilität?

Begrenzung der Verbreitung des Virus:

  • Seit dem 15. Juni 2020 ist die Internetplattform Re-Open EU der Europäischen Kommission in Betrieb. Die Plattform bietet allen EU-Reisenden aktuelle Informationen über Grenzregelungen, Verkehrsmittel, Reisebeschränkungen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit (z.B. Abstandsregeln und Maskenpflicht) sowie weitere praktische Tipps in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Seit Oktober gibt es auch eine Karte der gesamten EU mit einheitlichen Farbcodes – grün, orange, rot -, die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien erstellt wird. Die Informationen von „Re-Open EU“ sind nun auch als App verfügbar.
  • Mobilität in Europa wird sicherer: Die Europäische Kommission hat Mitte Oktober ein EU-weites System für Interoperabilität von Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps in Betrieb genommen. Die deutsche Corona-Warn-App zeigt nun auch Risikobegegnungen mit Nutzern dänischen, irischen, italienischen, kroatischen, lettischen, niederländische, polnischen, slowenischer und spanischen Corona-Warn-Apps an. Die Vernetzung mit weiteren Apps wird folgen.
  • In Anbetracht der sich verbessernden Gesundheitslage in der EU hatte die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten am 11. Juni empfohlen, die Reisebeschränkungen innerhalb der EU zum 15. Juni 2020 aufzuheben.
  • Die Europäische Kommission hat - wie bereits zu Beginn der Corona-Pandemie - Leitlinien für die Beschränkung nicht notwendiger Reisen aus Nicht-EU-Ländern in die EU vorgelegt.

Visumspolitik:

Die Mitgliedstaaten können Antragstellern die Erteilung eines Kurzvisums und Visuminhabern die Einreise in den Schengen-Raum aus Gründen einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit verweigern. Diese Maßnahme zählt zu den Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex und ist eine Bedingung für die Erteilung eines Kurzvisums.

In Drittländern gestrandete Bürger:

Der Europäische Rat hatte sich im März verpflichtet, die Koordinierung zwischen seinen Botschaften und den EU-Delegationen in Drittländern zu gewährleisten. Seit Beginn der Corona-Krise haben die Mitgliedstaaten eine große Zahl an Flügen organisiert, mit denen mehr als 520.000 Menschen zurück nach Europa geholt werden konnten. Darüber hinaus hat das EU-Katastrophenschutzverfahren die Rückholung von fast 60.000 EU-Bürgern aus aller Welt erleichtert.

Weitere Informationen:

Europäische Kommission: Reisehinweise und Grenzmaßnahmen

Was tut die EU im Gesundheitswesen?

Die Europäische Kommission unterstützt in der Corona-Krise die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten. Dazu mobilisiert sie finanzielle Mittel und ergreift Maßnahmen, um die Versorgung mit medizinischem Material sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den geplanten Impfstoff, die persönliche Schutzausrüstung, wie Gesichtsmasken und Schutzhandschuhe, aber auch Medikamente, lebensrettende Beatmungsgeräte und andere medizinische Hilfsmittel.

Impfstoffversorgung:

  • Am 21. Dezember 2020 hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Impfstoff von BioNTech-Pfizer zugelassen. Die EU-Staaten beginnen am 27. Dezember 2020 gemeinsam mit den Impfungen gegen das Coronavirus.

  • Ziel einer im Juni von der EU-Kommission vorgeschlagenen Impfstoffstrategie ist es, einen möglichst raschen Zugang zu einem sicheren und wirksamen Impfstoff zu ermöglichen. Eine ausreichende Produktion von Impfstoffen für alle EU-Staaten soll sichergestellt werden.
  • Die Europäische Kommission hat bereits Verträge mit mehreren Impfstoffentwicklern geschlossen. Die Verträge mit den Pharmaunternehmen BioNTech-Pfizer und Moderna sichern beispielsweise den EU-Mitgliedstaaten bis zu 300 Millionen beziehungsweise160 Millionen Impfdosen der beiden aussichtsreichen Corona-Impfstoffe.
  • Zudem hat die EU-Kommission im Oktober Empfehlungen herausgegeben, wer als erstes geimpft, wie eine gerechte Verteilung erreicht und wie die Schwächsten geschützt werden können.
  • Die Europäische Union bündelt ihre Kräfte mit globalen Partnern: Am 4. Mai 2020 wurde eine Geberinitiative zur weltweiten Corona-Krisenreaktion gestartet. Bei der Spendenaktion bis Juni wurden insgesamt 15,9 Milliarden Euro gesammelt. Diese Mittel werden eingesetzt, um COVID-19-Therapien, -Tests und -Impfstoffe weltweit zugänglich zu machen.

Versorgung mit Medizinprodukten:

  • Die Staats- und Regierungschefs unterstützen eine Empfehlung der Europäischen Kommission zu Teststrategien. Für die Anschaffung und Durchführung von Antigen-Schnelltests in den Mitgliedstaaten werden über das Soforthilfeinstrument 100 Millionen Euro bereitgestellt. Parallel dazu bringt die Kommission ein gemeinsames Beschaffungsverfahren auf den Weg.
  • Durch einen Vertrag mit dem Pharmaunternehmen Gilead hat die EU-Kommission die Lieferung des Medikaments Veklury gesichert. Veklury ist der Markenname von Remdesivir, dem ersten Arzneimittel, das auf EU-Ebene für die Behandlung von COVID-19 zugelassen wurde. Mit Koordinierung und Unterstützung durch die Kommission erhielten die Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich zur Deckung des dringenden Bedarfs bereits Anfang August die ersten Chargen des Medikaments.
  • Auf Vorschlag der EU-Kommission baut die Europäische Union einen strategischen Vorrat an medizinischer Ausrüstung auf. Im Rahmen der Notfallreserve rescEU werden unter anderem Beatmungsgeräte und Schutzmasken beschafft. Das Medizinmaterial soll in den EU-Ländern zum Einsatz kommen, die es am dringendsten benötigen. Die EU stellt hierfür 380 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die EU-Initiative „Solidarität für Gesundheit“ ist mit rund 6 Milliarden Euro ausgestattet. Sie unterstützen die Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten direkt. Die Soforthilfen sollen unter anderem den Transport von medizinischem Gerät und Patienten mitfinanzieren und koordinieren, die Einstellung zusätzlichen Medizinpersonals fördern und den Bau mobiler Krankenhäuser unterstützen.
  • Die europäischen Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen bieten in Notsituationen große Flexibilität: Dringend benötigte medizinische Güter können binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden. Die EU-Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die ausführlich erläutern, wie öffentliche Aufträge schnell und regelkonform vergeben werden können.
  • Die EU-Kommission hat die Einfuhr von Medizinprodukten aus Nicht-EU-Ländern temporär von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit. Dadurch wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert.

Weitere Informationen:

Europäische Kommission: Überblick Krisenmanagement und Solidarität

EU-Impfstoffstrategie

Was tut die EU im Bereich der Forschung?

Die Europäische Kommission unterstützt die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, neuen Behandlungsmethoden, Diagnosetests und medizinischen Systemen gegen das Coronavirus. Diese sollen allen Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Hier ist es notwendig, dass Wissenschaftler über Ländergrenzen hinweg Wissen und Informationen austauschen. Dazu hat die Europäische Kommission verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht:

Finanzielle Unterstützung:

Die Europäische Kommission mobilisiert über Horizont 2020, ihr Förderprogramm für Forschung und Innovation, über 1 Milliarde Euro:

  • 450 Millionen Euro für die Entwicklung von Behandlungen, Tests und Impfstoffen gegen das Coronavirus
  • 400 Millionen Euro für Garantien für Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB), um COVID-19-Forschung und Entwicklungen in einem frühen Stadium zu finanzieren (einschließlich Produktion im industriellen Maßstab)
  • 150 Million Euro für disruptive Innovationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie im Rahmen des Förderinstruments „European Innovation Council’s Accelerator“

EU-Datenplattform COVID-19:

Ziel der neuen EU-Datenplattform ist es, verfügbare Forschungsdaten schnell zu sammeln und gemeinsam zu nutzen. Forscher können so viel neues Wissen über das Coronavirus zentral speichern, austauschen und analysieren.

Die Datenplattform ist Teil des Aktionsplans „ERAvsCorona“ der Kommission zur Bekämpfung des Coronavirus. Er zielt auf eine enge Koordinierung, Zusammenarbeit sowie auf Datenaustausch und gemeinsame Finanzierungsanstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten ab.

Expertenteam:

Am 17. März hat die Europäische Kommission ein Expertenteam zu COVID-19 eingesetzt. Die Epidemiologen und Virologen aus verschiedenen EU-Staaten sollten EU-Leitlinien für ein Risikomanagement ausarbeiten, das wissenschaftlich fundiert ist und ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten sowie des Expertenteams hat die Europäische Kommission am 19. März erste Empfehlungen für Gemeinschaftsmaßnahmen und Teststrategien veröffentlicht. Am 30. März folgten Empfehlungen zur Resilienz der Gesundheitssysteme.

Aus Deutschland sind Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts, und Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie der Berliner Charité, Mitglieder des Beraterstabs.

Weitere Informationen:

EU-Datenbank zu Coronaforschung

Nähere Informationen zur Forschungsförderung

Was tut die EU für die Wirtschaft?

Die Bundesregierung steht mit der Europäischen Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in permanentem Austausch, um die Maßnahmen für die Wirtschaft zu koordinieren.

Wiederaufbauplan für die Wirtschaft:

Für die Phase nach der akuten Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie, die Phase der Erholung, ist ein Wiederaufbaufonds notwendig. Bei einem Sondergipfel des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli wurde dessen Ausgestaltung verhandelt. Die 27 EU-Staats- und Regierungschefs einigten sich auf das sogenannte Aufbauinstrument „Next Generation EU“. Es ist mit 750 Milliarden Euro ausgestattet und in den umgestalteten EU-Haushalt eingebettet. 390 Milliarden Euro sollen als Zuschüsse und 360 Milliarden Euro als Kredite an besonders betroffene Mitgliedstaaten gehen. Die Einigung enthält auch ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und seiner Mitgliedsstaaten.

Mit der Einigung zwischen den Verhandlungsführern von Rat und Europäischem Parlament wurde am 10. November 2020 eine wichtige Hürde zur Verabschiedung des Pakets genommen. Auf dem Europäischen Rat am 10. Dezember 2020 wurde schließlich der Weg frei gemacht für die letzten Schritte, um einen Aufbaufonds zu verabschieden. Kurz darauf gab das Europäische Parlament sein positives Votum ab. Dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ müssen nun nur noch die nationalen Parlamente zustimmen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Beginn des Jahres 2021 der Fall sein.

Solidaritätspaket:

Die europäischen Finanzminister hatten bereits am 9. April ein Maßnahmenpaket mit einem Volumen von mehr als 500 Milliarden Euro geschnürt. Dieses Hilfsprogramm beruht auf drei Säulen, die am 23. April 2020 von den Staats- und Regierungschefs im Rahmen einer Videokonferenz des Europäischen Rates gebilligt wurden:

  1. Unterstützung von Unternehmen durch die Europäische Investitionsbank (EIB). Sie soll kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von anstehenden Aufgaben in großem Umfang unterstützen.
  2. Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Schaffung eines europaweiten Instruments zur Finanzierung von Kurzarbeit (SURE, Support mitigating Unemployment Risks in Emergency).
  3. Unterstützung der Staaten, die besonders darauf angewiesen sind, durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der nach der Finanzkrise 2007/08 geschaffen wurde.

Sofortmaßnahmen:

Um den Menschen und der Wirtschaft zu helfen, hatte die Kommission zuvor bereits umfangreiche Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht:

  • Mit der „Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise“ stellt die Europäische Kommission im Rahmen des EU-Strukturfonds insgesamt 37 Milliarden Euro als Liquidationshilfe für die Regionen zur Verfügung.
  • Hinzu kommt ein Maßnahmenpaket der Europäischen Investitionsbank. Es mobilisiert Finanzierungen in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro.
  • Die EU-Kommission wendet die EU-Haushaltsvorschriften flexibel an, damit die EU-Mitgliedstaaten notwendige Ausgaben zur Bekämpfung der Krise tätigen können.
  • Die EU-Kommission öffnet den EU-Solidaritätsfonds für die Corona-Krise. Damit erhalten die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten Zugang zu einer zusätzlichen Unterstützung in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro. Der EU-Solidaritätsfonds kann nun nicht nur bei Naturkatastrophen, sondern auch bei öffentlichem Gesundheitsnotstand in Anspruch genommen werden.
  • Die EU-Kommission hat eine befristete Rahmenregelung für staatliche Beihilfen erlassen, die es den Mitgliedstaaten erleichtert, Unternehmen mit Zuschüssen, Darlehen und Garantien zu unterstützen.
  • Die EZB legt das Anleihenprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) über 750 Milliarden Euro auf, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen.

Weitere Informationen:

Wirtschaftspolitisches Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission

Gemeinsames europäisches Krisenmanagement der EU