Hauptinhalt

Die Abschaffung der Roaming-Gebühren 2017 hat zu einem starken Anstieg der Nutzung von Mobiltelefonen im Ausland geführt und wird als großer Erfolg gefeiert. Dieser Meilenstein wurde jedoch erst nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit in der europäischen Digitalpolitik erreicht und stellt nur ein Beispiel einer neuen Ära dar, in der die EU fit für die digitale Zukunft gemacht werden soll.

Entstehung des EU-Digitalmarkts

Als die Nutzung digitaler Kommunikation in den 1970er-Jahren rasant anstieg, wurde bereits Ende dieses Jahrzehnts deutlich, dass dieser Sektor zu einem Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg der EU werden und weitreichende Auswirkungen für die ganze Gesellschaft haben würde.

Im Rahmen eines Aktionsprogramms der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurden 1984 sowohl der Ausbau der Infrastruktur als auch die Standardisierung von ISDN-Netzwerken und der Endgeräte-Markt finanziell gefördert. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Liberalisierungsmaßnahmen ergriffen, die beispielsweise dazu führten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Telefone, Faxgeräte und Modems von anderen Unternehmen als ihrem Dienstleister beziehen konnten, was bis dahin unvorstellbar gewesen war.

Bundeskanzler Helmut Kohl testet Autotelefon auf der CeBIT © dpa
Schließen

In den 1980er-Jahren veränderte sich der globale Markt erheblich, da überall auf der Welt Monopole abgeschafft und staatliche Unternehmen privatisiert wurden. Zur ersten großen Privatisierung in Europa kam es 1984 mit dem Verkauf des Unternehmens British Telecom. Es wurde deutlich, in welche Richtung sich der Markt entwickelte: Die EWG erkannte, dass die Liberalisierung der Märkte EU-weit geregelt werden musste, und veröffentlichte 1987 ein zentrales Strategiepapier, das der Privatisierungswelle der 1990er-Jahre den Weg ebnete. Im Jahr 1998 arbeitete der Markt für private Telefondienstleistungen bereits auf Hochtouren, und die EU-Wettbewerbsregeln fanden in vollem Umfang auf Telekommunikationsunternehmen Anwendung. Und die nächste Revolution in der digitalen Kommunikation ließ nicht lange auf sich warten.

Vom elektronischen Geschäftsverkehr zum umfassenden digitalen Binnenmarkt

Da immer mehr Menschen Waren und Dienstleistungen online kaufen, wird es zunehmend wichtig, den elektronischen Geschäftsverkehr zu regeln. Das Internet bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern großen Komfort, birgt aber auch gewisse Risiken. In der „Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“ der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 werden Bereiche wie Haftung, elektronisch geschlossene Verträge und das Ursprungsland-Prinzip geregelt. Dieses Prinzip legt fest, welche Gesetze auf die Vermarktung und den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in anderen Ländern Anwendung finden.

EU-Verbraucher genießen mehr Fairness und Transparenz dank einer umfassenden Strategie für den digitalen Binnenmarkt © picture alliance
Schließen

Ab 2010 rückte die digitale Einheit der EU, der „digitale Binnenmarkt“, immer stärker in den Vordergrund, und Themen wie Netzneutralität – der Grundsatz, dass Internetdienstleister Nutzerinnen und Nutzern gleichberechtigten Zugriff auf alle Webdienste und -inhalte ermöglichen sollen, – gewannen im Rahmen der „Digitalen Agenda für Europa“ der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 an Bedeutung.

Zu den populärsten und bekanntesten Initiativen zählt die Abschaffung der Roaming-Gebühren. Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 wurde eine erste Regelung implementiert, die einen Weg zu EU-weiten Preisobergrenzen beinhaltete. Die Verbraucherpreise für Anrufe, SMS und mobile Daten wurden infolgedessen allmählich und konsequent gesenkt. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat stimmten 2016 für die Abschaffung aller Roaming-Gebühren, die 2017 in Kraft trat.

Im Jahr 2015 legte die Europäische Kommission eine ehrgeizige und umfassende Strategie für den digitalen Binnenmarkt vor, die eine Vielzahl von Verbesserungen für den digitalen Alltag der Verbraucherinnen und Verbrauchern mit sich brachte. Dank der Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking muss der Online-Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern in den verschiedenen EU-Ländern seine Angebote zu denselben Preisen zur Verfügung stellen. Eine weitere neue Verordnung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern der EU, ihre Streaming-Dienste und Online-Abonnements auch während des Aufenthalts in einem anderen EU-Land zu nutzen. Buchungen über Online-Portale wie Reisebüros und Websites zur Reservierung von Ferienunterkünften gestalten sich für Verbraucherinnen und Verbraucher fairer und transparenter. Auch der Datenschutz im Internet wurde verbessert.

Blick in die Zukunft: künstliche Intelligenz, Datenwirtschaft und digitale Dienste

Unsere digitale Welt entwickelt sich mit enormer Geschwindigkeit weiter. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Europäerinnen und Europäer bei der Gestaltung einer für sie vorteilhaften digitalen Zukunft weiter zusammenarbeiten. Ob „Big Data“ und künstliche Intelligenz oder Themen wie Datenschutz und digitale Rechte – es gibt zahlreiche Herausforderungen. Wie können wir sicherstellen, dass Europa innovativ und wettbewerbsfähig bleibt und welche Anreize sind richtig, um ein starkes europäisches KI-Ökosystem zu schaffen? Genau diese Fragen stehen zurzeit auf der Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Das Ziel ist, einen europäischen KI-Ansatz zu entwickeln, bei welchem Innovation und das Vertrauen in einen grenzenlosen, einheitlichen KI-Markt zwei Seiten der gleichen Medaille darstellen.

KI: Der Selbstfahrerbus der Deutschen Bahn im Jahr 2016 © NurPhoto
Schließen

Deutschland setzt sich für einen gemeinsamen europäischen Ansatz ein, der das Potential von digitalen Technologien nutzen und ihre Risiken minimieren wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte die europäische Notwendigkeit, „digital souverän“ – d.h. selbstständig bei kritischer digitaler Infrastruktur – zu sein. In Kooperation mit Unternehmen und Verbänden aus verschiedenen europäischen Ländern steht das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an der Speerspitze der Entwicklung einer souveränen Dateninfrastruktur. GAIA-X wird eine föderative, offene Dateninfrastruktur sein, die branchenübergreifende Innovationszusammenarbeit unterstützt. Sowohl faire und transparente Business-Modelle als auch das individuelle Recht auf Datenprivatsphäre werden durch GAIA-X befördert werden. Die neue Dateninfrastruktur wird den Wettbewerb auf dem Markt verstärken und die Wahlfreiheit der Nutzer ausbauen und somit helfen, einer Monopolisierung des Big-Data-Marktes durch einige wenige private Unternehmen vorzubeugen.

Vertrauenswürdige Clouds, die Daten innerhalb Europas speichern und verarbeiten, werden erheblich zur europäischen Datensicherheit beitragen © Zoonar.com
Schließen

Am 15. Oktober kamen die für Telekommunikation und Digitales zuständigen Ministerinnen und Minister der EU zusammen, um eine Reihe von Fragen aus dem Bereich der Digitalisierung zu erörtern. Themen wie Datenwirtschaft, künstliche Intelligenz und digitale Dienste standen ganz oben auf der Tagesordnung. In den Gesprächen zum Thema digitale Dienste ging es darum, wie für diese ein moderner europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden kann. Die Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass der bestehende Rechtsrahmen an neue digitale Entwicklungen und an die veränderte Wettbewerbslandschaft angepasst werden muss. Große Plattformen könnend zunehmende Anteile wichtiger Plattform-Ökosysteme der digitalen Ökonomie kontrollieren. Daher ist es wichtig, dass im Ökosystem der Online-Plattformen ein fairer Wettbewerb für kleine und mittlere Dienstleistungsunternehmen sichergestellt wird. Die Ministerinnen und Minister haben auf der Grundlage der europäischen Datenstrategie der Europäischen Kommission vom Februar 2020, die Vorschläge für einen rechtlichen Rahmen für die Regulierung des gemeinsamen europäischen Datenraums enthält, auch erörtert, wie Interoperabilität zwischen Datenstandards verbessert werden kann. Dieser Rahmen wird Anreize für sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren setzen und die Bedingungen für Datennutzung verbessern. Der rechtliche Rahmen wird eng mit der Gründung der European Cloud Federation zusammenhängen, zu welcher die Ministerinnen und Minister eine gemeinsame Erklärung im Verlauf des Treffens angenommen haben. In der Erklärung verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten, europäische Netzwerke auszubauen und Synergien zwischen bestehenden Daten- und Cloud-Initiativen zu entwickeln. Während seiner Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union wird Deutschland sich dafür einsetzen, dass Europa auf seinem Weg hin zu einer modernen, sicheren und innovativen digitalen Gemeinschaft weiter voranschreitet.