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1. Was tut Deutschland, um mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu bringen?

Deutschland ist Logistikweltmeister. Seine zentrale geografische Lage in Europa und hoch qualifizierten Logistikdienstleistungen bieten optimale Voraussetzungen für ausländische Verlader, um europäische Märkte erfolgreich erschließen zu können.

Prognosen sagen einen erheblichen Anstieg des Güterverkehrs voraus. Nach der aktuellen Verkehrsprognose wird der Güterverkehr bis 2030 um 38 Prozent gegenüber 2010 zunehmen - eine Steigerung, die unsere Straßen und Autobahnen alleine nicht bewältigen können. Alle Verkehrsträger werden hierfür benötigt, und jeder Verkehrsträger muss seine jeweiligen Systemvorteile bestmöglich nutzen können. Es ist daher das Ziel der Bundesregierung, die Verkehrsträger besser zu verzahnen und mehr Verkehr auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Hierzu brauchen Verlader und Speditionen zunächst einen Zugang zu beiden Verkehrsträgern. Dafür kommen neben privaten Gleisanschlüssen auch Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs in Frage.

Die Verlagerung des Transports von Gütern auf die Schiene ist von der vorhandenen Infrastruktur, erfolgreich wirtschaftenden Eisenbahnverkehrsunternehmen mit innovativen Produkten und dem Kostenrahmen u.a. bei Steuern, Abgaben abhängig. Außerdem wirken sich allgemeine Trends des Industrie- und Wirtschaftsstandorts wie die hier zu transportierenden Güter auf die Schienengüterverkehr (SGV) aus.

Zur Förderung des SGV hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gemeinsam mit der Schienenverkehrsbranche den Masterplan Schienengüterverkehr erarbeitet. Dieser enthält zehn Maßnahmenfelder mit insgesamt 66 Einzelmaßnahmen sowie fünf Sofortmaßnahmen, um den SGV zu stärken und bessere Voraussetzungen für eine verstärkte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu schaffen. Eine Sofortmaßnahme ist die Absenkung der Trassenpreise im SGV durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 350 Mio. Euro p. a. über fünf Jahre seit 01.07.2018 anhand einer von der Europäischen Kommission notifizierten Förderrichtlinie. Zur Förderung des Einzelwagenverkehrs als Alternative zum Gütertransport auf der Straße sollen im kommenden Jahr zudem auch Entgelte in Serviceeinrichtungen gefördert werden. Beides soll dazu beitragen, dass die Kostennachteil der Schiene gegenüber der Straße minimiert wird.

Als weitere Sofortmaßnahme wird das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr umgesetzt. Sein Ziel ist, die Wirtschaftlichkeit und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs durch die Unterstützung von Innovationen insbesondere im Bereich der Digitalisierung zu steigern, um langfristig mehr Güter auf der Schiene zu transportieren und dadurch sowohl das Klima als auch die Straßeninfrastruktur zu entlasten. Das soll den Eisenbahnverkehrsunternehmen dabei helfen, ihre Produkte beim Transport von Gütern auf der Schiene so weiterzuentwickeln, dass sie für die Kundinnen und Kunden attraktiv sind.

Eine langfristig angelegte Maßnahme ist der Neu- und Ausbau des Schienennetzes zur Beseitigung von Engpässen auf Strecken (z.B. der Ruhr-Sieg-Strecke) und in großen Eisenbahnknoten wie Köln, Frankfurt (Main) und Hannover. Ebenso wichtig ist die Erhaltung des bestehenden Schienennetzes. Hier stellt das BMVI entsprechende Haushaltsmittel bereit: mit den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen für das Netz der DB AG und durch das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz für die Netze und Strecken der nichtbundeseigenen Eisenbahnen. Auch die Ertüchtigung des Schienennetzes für längere Züge wurde in Angriff genommen, um die bisher maximal mögliche Länge der Güterzüge von 700 auf 740 Meter erhöhen zu können. Außerdem fördert das BMVI den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung von Gleisanschlüssen privater Unternehmen.

2. Wie wird der Breitbandausbau in Deutschland gefördert?

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bundesweit eine hochleistungsfähige Breitbandversorgung zu ermöglichen. Dabei setzt die Bundesregierung insbesondere auf Glasfaser, um bis 2025 flächendeckend gigabitfähige Anschlüsse zu ermöglichen.

Für Gebiete, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, besteht die Möglichkeit, über die Kommune, den Landkreis oder einen Zweckverband Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Ausbau schneller Netze Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen.

Bei der Förderung sollen Projekte in solchen Gebieten Vorrang erhalten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch besondere Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist.

Schnelle Breitbandverbindungen sind für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen existenziell und ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Die Bereitstellung der Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur ist mithin Voraussetzung für politische, soziale und wirtschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Dies hat die Regierungskoalition auf Bundesebene anerkannt und einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet in den Koalitionsvertrag aufgenommen.

3. Fördert Deutschland auch die Errichtung von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge?

Ja. Ab dem 24.11.2020 können Förderanträge für private Ladestationen bei der KfW eingereicht werden.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a. die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt, der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt und die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).