Hauptinhalt

1. Welche Aufgaben sollte ein effizient gestaltetes Legislativpaket über digitale Dienste (DSA) erfüllen?

Das von der Europäischen Kommission angekündigte Legislativpaket über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) soll zum einen die 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie und die Verantwortlichkeiten digitaler Dienste modernisieren. Zum anderen sollte es auf Märkten, die durch große Online-Plattformen geprägt sind, Fairness und Wettbewerbsmöglichkeiten für Innovatoren, Unternehmen und neue Marktteilnehmer sicherstellen.

Ein moderner Rechtsrahmen für digitale Dienste sollte den Binnenmarkt für digitale Dienste vertiefen sowie klarere und harmonisierte Regeln und Verantwortlichkeiten festlegen. Die fördert den Binnenmarkt, stärkt Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sowie das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in digitale Dienste.

Bestimmte Verhaltensweisen von großen Online-Plattformen (sog. Torwächter) sollten verboten werden. Das würde ein faires Online-Geschäftsumfeld sicherstellen und das Innovationspotential und die -kapazität der Online-Plattform-Ökosysteme in der EU erhöhen.

Das Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es, das Thema im Vorfeld eines für Dezember erwarteten Vorschlags der Europäischen Kommission im Kreis der Mitgliedstaaten zu erörtern.

2. Wie können digitale Innovatoren, Unternehmen in der Wachstumsphase, KMU und neue Marktakteure auf den europäischen Online-Plattform-Märkten künftig besser unterstützt werden?

Wichtig ist es, ein faires Online-Geschäftsumfeld sicherzustellen und das Innovationspotential und die -kapazität der digitalen Wirtschaft im EU-Binnenmarkt zu erhöhen.

Das bestehende wettbewerbsrechtliche Instrumentarium weist Limitierungen auf, so dass große Online-Plattformen (sog. Torwächter) und solche mit signifikanter Intermediationsmacht, nicht immer ausreichend oder nicht schnell genug zu einem wettbewerbskonformen Verhalten – faire Wettbewerbsmöglichkeiten für alle Marktteilnehmerinnen und Markteilnehmer - verpflichtet werden können.

Daher sollten die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Legislativpakets über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) angekündigten Ex-ante-Regulierungsmaßnahmen für große Online-Plattformen, die als Torwächter fungieren, eingeführt werden.

Durch dieses Instrument zur Vorabregulierung wird gewährleistet, dass auf den betroffenen Märkten Fairness und Wettbewerbsmöglichkeiten für Innovatoren, Unternehmen und neue Marktteilnehmer sichergestellt bleiben und es nicht zu wettbewerbswidrigen oder diskriminierenden Verhaltensweisen kommt.

3. Wie ist der aktuelle Stand zu dem Projekt „GAIA-X“?

Die Bundesregierung fördert mit dem Projekt GAIA-X den Aufbau einer offenen, souveränen und vernetzten Dateninfrastruktur für Europa. Die Dateninfrastruktur soll den Nutzern einen Mehrwert hinsichtlich Datensouveränität, Datensicherheit und Datenschutz bieten und so zum Aufbau digitaler Ökosysteme gemäß europäischen Standards und Werten beitragen. Wir wollen, dass europäische Unternehmen, Organisationen und Bürger ihre Daten sicher, vertrauenswürdig und interoperabel speichern und gemeinsam nutzen können. Das Projekt GAIA-X fügt sich in die Initiativen der EU-Kommission ein, insbesondere in die Europäische Datenstrategie sowie in die Industriestrategie für Europa.

Aus dem zunächst deutschen Projekt, das in der Folge insb. von Deutschland und Frankreich gemeinsam vorangetrieben wurde, ist nun ein europäisches Projekt geworden. Erste gemeinsame Projektergebnisse wurden am 4. Juni 2020 vorgestellt. Je elf deutsche und französische Unternehmen und Organisationen haben zudem am 15. September 2020 die Dokumente zur Gründung einer gemeinnützigen Vereinigung mit Sitz in Brüssel unterzeichnet, durch die das Projekt in feste Strukturen überführt werden wird. Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung steht Unternehmen und Organisationen offen, die die Werte und Ziele von Projekt GAIA-X teilen und sich diesen verpflichten, und das Interesse an einer Mitgliedschaft ist bereits jetzt sehr groß.

Gleichzeitig organisieren sich die Anwender in GAIA-X Hubs, die in Europa zunehmend entstehen. Ihr Ziel ist es, branchenspezifische Datenräume aufzubauen, Anforderungen an die technischen Infrastrukturlösungen zu definieren und die GAIA-X-Lösungen in die Breite zu tragen. Dadurch entsteht ein innovatives digitales Ökosystem, in dem neue digitale Geschäftsmodelle wachsen können.

Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist, für diese Ziele Datensouveränität und Datenverfügbarkeit Unterstützung zu werben, auch und gerade im Rahmen von GAIA-X.