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Die Einhaltung rechtsstaatlicher Regeln durch alle Mitgliedsstaaten ist eine unverzichtbare Säule, auf die sich die EU stützt. Sie ist ein zentraler Wert, der allen Mitgliedsstaaten gemeinsam ist, so steht es am Beginn des Vertrags über die Europäische Union. Um dieses Prinzip zu stärken, wird während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein neuer Mechanismus eingeführt.

Ein neuer Mechanismus der gegenseitigen Überprüfung

Rechtsstaatlichkeit ist keine Nebensache, sondern die „Garantie der Garantien“, das Fundament Europas als Werte- und Rechtsgemeinschaft. Wir wollen während unserer Ratspräsidentschaft einen neuen Dialog-basierten Mechanismus in Gang setzen, bei dem sich alle Mitgliedstaaten gegenseitig einer Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit unterziehen.

Grundlage dafür wird der erste jährliche Bericht der Kommission über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU sein, der am 30. September veröffentlicht wurde. Der ca. 500 Seiten starke Bericht besteht aus einem allgemeinen Teil zu gesamteuropäischen Entwicklungen sowie aus 27 Länder-Kapiteln. Damit werden erstmals alle Mitgliedstaaten gleichermaßen beleuchtet: ihr Justizwesen, die Korruptionsbekämpfung, die Medienfreiheit und die Gewaltenteilung. Bei der Erstellung des Berichts hat die Kommission sowohl nationale Behörden als auch zivilgesellschaftliche Organisationen eng einbezogen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft wird den jährlichen Bericht zum Anlass für eine offene und kritische Diskussion im Rat nehmen. Als Ergebnis soll ein neuer Rechtsstaatsdialog unter den Mitgliedstaaten geschaffen werden, bestehend aus zwei verschiedenen Teilen:

  1. eine jährliche „horizontale Aussprache“ zu gesamteuropäischen Entwicklungen, erstmals beim Allgemeinen Rat am 13. Oktober und
  2. eine halb-jährliche „länder-spezifische Aussprache“ zu jeweils fünf Länderkapiteln des Kommissionsberichts, erstmals beim Allgemeinen Rat am 10. November.

Ziel ist die Schaffung, eines dauerhaften präventiven Mechanismus, der neben die bestehenden reaktiven Instrumente tritt. Er soll einen offenen und konstruktiven Dialog über Rechtsstaatlichkeit ermöglichen und ein gemeinsames Verständnis über rechtsstaatliche Grundsätze fördern. Daneben wird sich auch das Europäische Parlament mit dem jährlichen Rechtsstaatsbericht der Kommission befassen, ebenso wie nationale Parlamente und die europäische Zivilgesellschaft.

Auswirkungen auf den Haushalt

Zudem haben sich die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat im Juli erstmals im Grundsatz verständigt, dass die Auszahlung von EU-Haushaltsmitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards genknüpft werden kann. Die Umsetzung dieses Beschlusses muss noch durch eine Rechtsverordnung aus buchstabiert werden. Dafür hat sich der Rat der EU nun auf eine Position für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament verständigt. Die deutsche Ratspräsidentschaft wird engagiert an einem raschen erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen arbeiten. Eine Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit kann die EU nicht zulassen.

Daneben bestehen bereits eine Reihe weiterer Mechanismen um den Schutz rechtstaatlicher Standards in der EU sicherzustellen:

Artikel 7-Verfahren

Die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU ist ein wichtiges Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft: Die beiden Artikel 7-Verfahren mit Blick auf Polen und Ungarn wurden am 22. September im Rat behandelt und werden fortgeführt. Wir unterstützen die Kommission als „Hüterin der Verträge, die Einhaltung unserer gemeinsamen Werte mit den ihr zur Verfügung stehen Mitteln zu schützen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Der EuGH spielt eine wichtige Rolle für die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Er sorgt dafür, dass Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen das EU-Recht einhalten. Dies kann er etwa durch Urteile in Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten durchsetzen. Wenn nationale Gerichte Zweifel bezüglich der Auslegung oder Gültigkeit einer EU-Rechtsvorschrift haben, können sie den EuGH um Klärung bitten. Durch diese Vorabentscheidungen stellt der EuGH sicher, dass in der ganzen Union das EU-Recht korrekt angewendet wird und dass nationale Gesetze oder Verwaltungsvorschriften mit EU-Recht vereinbar sind.