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1958: 1. Ratspräsidentschaft
Nach Inkrafttreten der am 25.03.1957 durch die Benelux-Länder, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik unterzeichneten Römischen Verträge ist Belgien das Land, das als erstes den Vorsitz im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft übernimmt. Im zweiten Halbjahr übernimmt die Bundesrepublik den Ratsvorsitz. In dieser Zeit werden unter anderem die Grundlagen für die Gemeinsame Agrarpolitik gelegt.
1961: 2. Ratspräsidentschaft
In ihrer „Bonner Erklärung“, die anlässlich des zweiten Vorsitzes der Bundesrepublik im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) verabschiedet wird, bekunden die Staats- und Regierungschefs ihren Willen zur Schaffung einer politischen Union. Kurz danach wird mit dem Bau der Berliner Mauer die Spaltung Deutschlands und Europas zementiert.
1964: 3. Ratspräsidentschaft
Bundeskanzler Ludwig Erhard (in der Bildmitte) legt während des dritten deutschen Vorsitzes im Rat der EWG den anderen Mitgliedstaaten seine „Europa-Initiative“ vor, mit der er unter anderem für mehr zwischenstaatliche Zusammenarbeit in Außen-, Verteidigungs- und Kulturpolitik plädiert.
1967: 4. Ratspräsidentschaft
Nach Inkrafttreten des Fusionsvertrags der Europäischen Gemeinschaft (EG) werden für die damals drei Europäischen Gemeinschaften - Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG) - eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsamer Rat eingesetzt. Den ersten Vorsitz im Rat der Europäischen Gemeinschaften hat die Bundesrepublik inne. Abgebildet: der Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.
1970: 5. Ratspräsidentschaft
Die Bundesrepublik übt die Ratspräsidentschaft zum fünften Mal aus. Bundeskanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel wollen diese nutzen, um die außenpolitische Kooperation der Mitgliedstaaten zu fördern, der „Davignon-Bericht“ legt die Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit. Brandts Kniefall von Warschau geht als große symbolische Geste in die Geschichte ein.
1974: 6. Ratspräsidentschaft
In einer Zeit schwieriger Konjunktur in Folge des Ersten Ölschocks, der unter anderem zu autofreien Sonntagen führt, übernimmt die Bundesrepublik zum sechsten Mal den Ratsvorsitz. Der Rat beschließt in diesem Halbjahr ein sozialpolitisches Aktionsprogramm, womit erstmals europäischer Sozialpolitik ein eigenes Gewicht gegeben wurde.
1978: 7. Ratspräsidentschaft
Der Europäische Rat trifft sich beim siebten deutschen Ratsvorsitz im Bremer Rathaus, wo die Staats- und Regierungschefs über Maßnahmen gegen die steigende Arbeitslosigkeit und zur Ankurbelung des Wachstums in Europa beraten. Später im Jahr beschließen sie die Errichtung des Europäischen Währungssystems.
1983: 8. Ratspräsidentschaft
Der Europäische Rat trifft sich gegen Ende dieser achten deutschen Ratspräsidentschaft im Stuttgarter Neuen Schloss und gibt eine „Feierliche Erklärung zur Europäischen Union“ ab, womit erstmals der Begriff „Europäische Union“ in ein Dokument der Europäischen Gemeinschaften eingeführt wird.
1988: 9. Ratspräsidentschaft
Während ihrer neunten Ratspräsidentschaft setzt sich die Bundesrepublik für die Idee einer Europäischen Zentralbank (im Bild) und Einheitswährung ein. Ein Ausschuss der Zentralbankgouverneure der EG-Mitgliedstaaten wird zur Prüfung der Wirtschafts- und Währungsunion eingesetzt.
1994: 10. Ratspräsidentschaft
Erstmals übt das vereinte Deutschland die Ratspräsidentschaft aus. Beim Europäischen Rat in Essen beschließen die Staats- und Regierungschefs die Heranführungsstrategie für die Länder Mittel- und Osteuropas.
1999: 11. Ratspräsidentschaft
Unter dem deutschen Vorsitz, dem insgesamt elften, wird der Euro als Buchgeld in Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien eingeführt. Der Europäische Rat trifft sich in Köln und beschließt unter anderem einen Bericht zur „Stärkung der Gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“. Zudem wird die Grundrechtecharta erarbeitet.
2007 - 12. Ratspräsidentschaft
Während des deutschen Vorsitzes wird zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge die Berliner Erklärung verabschiedet, in der es heißt: „Wir Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind zu unserem Glück vereint.“ In der Triopräsidentschaft mit Portugal und Slowenien wird der Lissabon-Vertrag während des deutschen Vorsitzes politisch vereinbart und im portugiesischen Vorsitz feierlich unterzeichnet.