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Was ist die EU-Grundrechtecharta?

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind erstmals die Rechte und Freiheiten der 450 Millionen Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Das Handeln aller Organe und Einrichtungen der EU – so zum Beispiel der Europäische Kommission und des Europäischen Rates – muss sich an diesen Rechten messen lassen. Auch die nationalen Behörden sind an die Charta gebunden, wenn sie EU-Recht ausüben. Werden Rechte der Charta verletzt, kann man sie einklagen. Dies bedeutet eine deutliche Stärkung der Grundrechte in der EU.

Die Charta ist in sechs Kapitel untergliedert: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Viele dieser Rechte sind auch in den Verfassungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten niedergeschrieben, wie zum Beispiel im deutschen Grundgesetz.

Warum ist die EU-Grundrechtecharta wichtig?

Inhaltlich geht die Grundrechtecharta weiter als die meisten nationalen Verfassungen in der EU. Beispielsweise garantiert sie ausdrücklich Rechte von Kindern und älteren Menschen, den Schutz personenbezogener Daten oder das Recht auf gute Verwaltung. Somit bietet die Charta einen zusätzlichen rechtlichen Schutzschirm für alle Menschen in der EU.

Außerdem bildet die Grundrechtecharta das Wertefundament der Europäischen Union. Entsprechend misst Bundeskanzlerin Angela Merkel ihr große Bedeutung bei: "In ihr sind die gemeinsamen Werte und grundlegenden Rechte niedergelegt, die der europäischen Geschichte – auch unter großen Opfern, wie wir alle wissen – abgerungen wurden. […] Nur ein Europa, das sich zu seinen Werten bekennt, wird seinen Weg erfolgreich weitergehen können."

Seit wann ist die EU-Grundrechtecharta gültig?

Am 7. Dezember 2000 wurde die EU-Grundrechtecharta feierlich unterzeichnet. Allerdings wurde das Dokument erst viele Jahre später rechtsverbindlich. Am 1. Dezember 2009 trat sie zusammen mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft. 

Einzig in Polen ist die Charta nur teilweise anwendbar, da das Land aus innenpolitischen Gründen ein sogenanntes Opt-Out unterzeichnet hat.