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1. Was kann die EU dazu beitragen, dass die Landwirtschaft mit Blick auf steigende Bevölkerungszahlen effizienter und dabei noch nachhaltiger wird?

Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige, flächengebundene und dabei innovative Landwirtschaft, die wirtschaftlich tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert ist. Sie muss in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen tiergerecht und nachhaltig produzieren, Arten- und Sortenvielfalt erhalten, das Klima schützen und die Natur- und Erholungsräume attraktiv gestalten.

Digitalisierung und neue Technologien können dazu beitragen, Ressourcen exakter einzusetzen, so kann beispielsweise der Bedarf an Betriebsmitteln wie Pflanzenschutz- und Düngemitteln verringert werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.

Nur wenn Erzeuger angemessene Preise für ihre Produkte erhalten und damit ein auskömmliches Einkommen erwirtschaften können, kann es gelingen, Landwirtschaft in Deutschland zu erhalten. Der Preis eines Lebensmittels soll deshalb widerspiegeln, wie viel Arbeit in ihm steckt. Eine funktionierende Marktwirtschaft über alle Stufen hinweg bleibt dazu weiterhin die wichtigste Voraussetzung. Bestimmte, Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe sind nur zum Teil über den Preis, den wir im Geschäft für Lebensmittel zahlen, abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel der Erhalt der Kulturlandschaft, zusätzliche Tierwohlstandards oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Zum Ausgleich der mit solchen Leistungen entstehenden Kosten erhalten landwirtschaftliche Betriebe auch Finanzmittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

Während der deutschen Ratspräsidentschaft sind diese Aspekte – insbesondere im Rahmen der Diskussion der von der EU- Kommission vorgelegten Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ („Farm to Fork“) und der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU – wichtige Themen.

2. Kommt jetzt ein EU-weites Tierwohlkennzeichen?

Bundesministerin Julia Klöckner strebt unter der deutschen Ratspräsidentschaft an, Grundlagen zur Einführung eines EU-weiten Tierwohlkennzeichens zu schaffen. Die positiven Rückmeldungen der Mitgliedstaaten zeigen, dass ein EU-weites Tierwohlkennzeichen ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Tierwohl in der europäischen Nutztierhaltung sein kann.

Während der deutschen Ratspräsidentschaft sollen Möglichkeiten zur Umsetzung und Ausgestaltung eines EU-weiten, im Idealfall für alle Mitgliedstaaten verpflichtenden, Tierwohlkennzeichens diskutiert und ausgelotet werden. Dies hat eine starke Signalwirkung– auch wenn das Initiativrecht für eine entsprechende EU-Regelung ausschließlich bei der Europäischen Kommission liegt.

3. Ich wünsche mir eine verpflichtende erweiterte Nährwertkennzeichnung. Wie wäre das möglich?

Beim Nutri-Score handelt es sich um eine erweiterte Nährwertkennzeichnung, die den Nährwert eines vorverpackten Lebensmittels mit einer fünfstufigen Farb-Buchstaben-Kombination bewertet. Das EU-Recht bietet derzeit nicht die Möglichkeit, auf Ebene der Mitgliedstaaten verpflichtend ein System für eine erweiterte Nährwertkennzeichnung vorzuschreiben. Möglich ist nur eine staatliche Empfehlung. Auch in Frankreich oder Belgien gilt der Nutri-Score daher nicht verpflichtend.

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