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Am Vormittag strebten die Ministerinnen und Minister eine Einigung auf eine vollständige allgemeine Ausrichtung des Europäischen Klimagesetzes an. Diese Verordnung beinhaltet auch das am 11. Dezember vom Europäischen Rat gebilligte EU-Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990.

Im Anschluss planten die EU-Umweltministerinnen und -minister an, den national festgelegten Beitrag der EU-Mitgliedstaaten (EU-NDC) an das UN-Klimasekretariat (UNFCCC) zu verabschieden. Dieser wurde ebenfalls auf Basis des neuen Emissionsreduktionsziels für 2030 aktualisiert und muss gemäß dem Übereinkommen von Paris dem UNFCCC bis Ende des Jahres vorliegen.

Am Nachmittag befassten sich die Ministerinnen und Minister mit einer allgemeinen Ausrichtung zu einem Vorschlag zur Änderung der sogenannten Aarhus-Verordnung. Diese Novellierung, die von der EU-Kommission am 14. Oktober 2020 vorgelegt wurde, soll den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten in der EU verbessern.

Weiterhin beabsichtigten die Ministerinnen und Minister Ratsschlussfolgerungen zu folgenden Themen anzunehmen:

  • Die kreislauffähige und grüne Gestaltung des COVID-19-Aufbaupakets im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft
  • Die Digitalisierung zum Wohle der Umwelt

Auch ein Gedankenaustausch zur „Chemikalienstrategie der Kommission für Nachhaltigkeit – für eine schadstofffreie Umwelt“, die ebenfalls von der Kommission am 14. Oktober vorgelegt wurde, stand auf der Agenda.

Anschließend informierte die EU-Kommission die Umweltministerinnen und -minister über eine neue Verordnung zu Batterien und Altbatterien sowie über die Ratifizierung multilateraler Umwelteinkommen. Zudem setzten Delegationen von drei EU-Mitgliedstaaten den Rat über die Europäische Konferenz zu Klimawandel und Wasser, die Jahrestagung der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis sowie über eine Strategie zur Beendigung der Entwaldung in Kenntnis.

Zum Abschluss stellte die portugiesische Delegation ihr Arbeitsprogramm im Bereich Umwelt für Portugals bevorstehende Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar 2021 beginnt, vor.

Eine gemeinsame Presseerklärung von Bundesministerin Svenja Schulze und dem portugiesischen Umweltminister João Pedro Matos Fernandes finden Sie hier.