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Am Dienstag, den 6. Oktober 2020, kamen die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, Vizepräsidentin Katarina Barley und Danuta Hübner, Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, mit dem Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt Michael Roth als Vertreter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der Vizepräsidentin der Kommission und Kommissarin für Werte und Transparenz Věra Jourová zusammen, um eine Bilanz des bisher Erreichten zu ziehen und die nächsten Schritte der Verhandlungen über ein verbindliches Transparenzregister der drei EU-Organe festzulegen. Als Vertreterinnen und Vertreter der drei EU-Organe begrüßten sie die Fortschritte in den bisher erörterten Punkten, insbesondere in Bezug auf Umfang und Reichweite des neuen Registers.

Der vorläufige Wortlaut der im Vereinbarungsentwurf enthaltenen einschlägigen Passagen spiegelt die unterschiedlichen Gegebenheiten und Anforderungen der einzelnen Organe wider und steht gänzlich in Einklang mit den Bekenntnissen, die bei der letzten politischen Zusammenkunft am 16. Juni 2020 bekräftigt wurden.

In diesem Zusammenhang begrüßten die Verhandlungsführenden die zusätzlichen Klarstellungen hinsichtlich Zweck, Umfang und Reichweite eines künftig verbesserten Transparenzregisters, das eine gemeinsame, abgestimmte Vorgehensweise ermöglichen, aber zugleich jedem Organ den nötigen Spielraum lassen wird, um den Besonderheiten der eigenen Arbeitsweise Rechnung zu tragen. Mit dieser Entwicklung wird der Grundstein für weitere Fortschritte bei den noch offenen Fragen gelegt.

Zitate

Im Namen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft begrüßte der Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, die bereits erzielten Fortschritte und bekräftigte die feste Entschlossenheit der Präsidentschaft, in dieser wichtigen Angelegenheit weiter voranzukommen:

Dieses Register ist eine Priorität der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Transparenz ist ein entscheidendes Instrument dafür, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen der EU zu stärken. Wir bekennen uns daher uneingeschränkt dazu, uns weiter konstruktiv mit dem Parlament und der Kommission mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, bis Ende des Jahres zu einer Einigung zu gelangen. Unser heutiges Treffen war ein wichtiger Meilenstein dafür, den Rahmen für ein transparentes und ethischen Grundsätzen genügendes Zusammenwirken zwischen Interessenvertretern und den drei Organen zu stärken.

Weiteres Vorgehen

Die Verhandlungsführenden würdigten auch den auf technischer Ebene erzielten Fortschritt hinsichtlich der Frage, wie die Steuerung und die Mittel des bestehenden Transparenzregisters gestärkt werden können. Zugleich solle durch eine gemeinsame operative Struktur sichergestellt werden, dass alle Organe unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten gleichgestellt sind. Bei diesem ersten Gedankenaustausch wurde ein gewisses Maß an Übereinstimmung deutlich, es bedarf jedoch weiterer Gespräche.

Die drei Organe bekräftigten ihren gemeinsamen Willen, bei diesem wichtigen Anliegen so bald wie möglich zu einer Einigung zu gelangen, um für die praktische Zusammenarbeit mit Interessenvertretern eine gemeinsame, von Transparenz und ethischen Grundsätzen geprägte Kultur zu etablieren und so die Transparenz zu schaffen, die die Bürgerinnen und Bürger der EU erwarten. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen werden in den kommenden Wochen technische Gespräche - auch über die Frage der Konditionalität - geführt.

Hintergrund

Am 28. September 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission vorgelegt. Ziel des Vorschlags war es, den Rahmen für eine transparente und ethischen Grundsätzen entsprechende Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretern und den drei beteiligten Organen zu stärken. Seit 2011 führen Parlament und Kommission gemeinsam ein öffentliches Register für Interessenvertreter, mit dem Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Entscheidungsprozessen der EU erhöht werden sollen. Der Rat nimmt beim derzeitigen Verfahren seit 2014 eine Beobachterrolle ein.