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Der Bundesminister für Arbeit und Soziales begrüßt diesen Beschluss:

Konkrete Verbesserungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt sind ein wichtiges Anliegen während unserer EU-Ratspräsidentschaft. Das gilt vor allem für junge Menschen, die wegen der Pandemie besonders von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Wir haben uns einstimmig auf Verbesserungen bei der Jugendgarantie verständigt. Das ist ein gutes Signal für die junge Generation und eröffnet bessere Perspektiven für den Übergang in den Arbeitsmarkt.

Zentrales Ziel der überarbeiteten Jugendgarantie ist weiterhin, jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Schulabschluss oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Weiterbildungsmöglichkeit oder ein Praktikum anzubieten. Mit der Ausweitung der Altersgrenze von unter 25 auf 29 Jahre sollen künftig noch mehr junge Menschen erreicht werden. Neu ist auch der Fokus auf besonders schutzbedürftige junge Menschen - wie beispielweise diejenigen, die mit einer Behinderung leben, die einer Minderheit angehören oder die in abgelegenen ländlichen Gebieten oder benachteiligten Stadtteilen wohnen. Auch soll jungen Menschen eine möglichst frühzeitige und individuell zugeschnittene Beratung angeboten und der Erwerb von digitalen und ökologischen Qualifikationen ermöglicht werden, die angesichts des Wandels der Arbeitswelt erforderlich sind.