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Die Einigung betrifft den Großteil des Entwurfs der neuen Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen. Mit diesem übergreifenden Rechtsakt werden die Bestimmungen für acht Fonds konsolidiert und geregelt, welche Programme im Zeitraum 2021-2027 angenommen werden sollen.

Überdies werden fünf neue politische Ziele festgelegt, die den politischen Prioritäten der EU entsprechen und bestimmen, in welchen Bereichen Investitionen aus den Fonds finanziert werden:

  • ein intelligenteres Europa – innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel
  • ein grüneres, CO2-armes Europa
  • ein stärker vernetztes Europa – Mobilität und regionale IKT-Konnektivität
  • ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
  • ein bürgernäheres Europa – nachhaltige und integrierte Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengegenden durch lokale Initiativen

Der Verordnungsentwurf enthält auch eine Reihe von Änderungen wie z. B.

  • die Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Verwaltungsbehörden
  • mehr Flexibilität für eine effizientere Mittelzuweisung
  • eine stärkere Verknüpfung mit dem Europäischen Semester
  • Aufnahme grundlegender Voraussetzungen, die für den gesamten Programmplanungszeitraum gelten, etwa eine wirksame Überwachung der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Durchführung einer neuen Halbzeitbewertung im Jahr 2025, um sicherzustellen, dass die Programme den neuen Herausforderungen der kommenden Jahre genügen;
  • Einführung eines neuen Klimaüberwachungsmechanismus als starker Beitrag der Strukturfonds zur Erreichung der Klimaziele der EU

Krisenreaktion

Nach dem Ausbruch von COVID-19 hat der bestehende kohäsionspolitische Rahmen entscheidend dazu beigetragen, dass den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der ersten Auswirkungen der Pandemie rasch geholfen werden konnte. Auf der Grundlage dieser positiven Erfahrungen wurde eine neue Bestimmung aufgenommen, wonach unter außergewöhnlichen und ungewöhnlichen Umständen Fondsmittel für vorübergehende Maßnahmen eingesetzt werden können.

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden die Mitgliedstaaten zudem mehr Flexibilität haben, damit sie einfacher Mittel zwischen den Fonds übertragen und so ihrem spezifischen Bedarf besser gerecht werden können.

Regionen und Kofinanzierung

In der neuen Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen werden die Schwellenwerte für die drei Kategorien von Regionen geringfügig geändert:

  • weniger entwickelte Regionen – BIP pro Kopf unter 75 % des EU-Durchschnitts
  • Übergangsregionen – BIP pro Kopf zwischen 75 % und 100 % des EU-Durchschnitts
  • stärker entwickelte Regionen – BIP pro Kopf über 100 % des EU-Durchschnitts

Für alle Kohäsionsprogramme sind zusätzlich zu den EU-Fördermitteln nationale Beiträge erforderlich. Die beiden gesetzgebenden Organe haben vereinbart, dass der Anteil der EU-Mittel nicht höher sein darf als

  • 85 % für die weniger entwickelten Regionen und Gebiete in äußerster Randlage
  • 70 % für die Übergangsregionen, die im Zeitraum 2014-2020 als weniger entwickelte Regionen eingestuft waren
  • 60 % für die Übergangsregionen
  • 50 % für die stärker entwickelte Regionen, die zuvor als Übergangsregionen eingestuft waren
  • 40 % für die weniger entwickelte Regionen

Aus dem Kohäsionsfonds werden weiterhin nur diejenigen Mitgliedstaaten unterstützt, deren BIP pro Kopf weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Der EU-Kofinanzierungssatz wird 85 % nicht übersteigen.

Die wichtigsten Struktur- und Investitionsfonds sind der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds Plus und der Kohäsionsfonds. Der neue Fonds für einen gerechten Übergang ist Teil des europäischen Grünen Deals. Die aus diesen Fonds finanzierten Programme sollen die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der Mitgliedstaaten und in Europa verringern und damit den Binnenmarkt stärken.

Nächste Schritte

Der vollständige Wortlaut des Verordnungsentwurfs wird von den beiden gesetzgebenden Organen in den ersten Monaten des Jahres 2021 unter portugiesischem Vorsitz fertiggestellt.