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Die Verordnung ermöglicht, dass terroristische Inhalte im Internet auf behördliche Anordnung von den Internet-Unternehmen innerhalb einer Stunde zu löschen sind. Zudem können Unternehmen zu Maßnahmen verpflichtet werden, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz zu verhindern. Über die Wahl der Maßnahmen entscheiden die Unternehmen. Mit der Verordnung werden nationale Behörden ermächtigt, die Löschung terroristischer Inhalte anzuordnen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens in der EU. Die Behörden des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, werden hierbei einbezogen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer:

Im Kampf gegen den Terrorismus steht Europa Schulter an Schulter. Die Verbreitung von Terror wird nicht von der Meinungsfreiheit geschützt und das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diese Verantwortung trifft nicht nur den Staat. Wir sorgen dafür, dass sich auch kein Internet-Unternehmen seiner Verantwortung entziehen kann.