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Unter Vorsitz von Josep Borrell, dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, hatten die Minister die Unterstützung der EU für die Autonomie und die Grundfreiheiten der Menschen von Hongkong bekräftigt. Bei ihren Diskussionen über das Inkrafttreten des nationalen Sicherheitsgesetzes in Hongkong unterstrichen die EU-Außenminister auch die möglichen Auswirkungen der Entscheidung auf die Beziehungen der EU zu China.

In seinen offiziellen, heute (28.07.) angenommenen Schlussfolgerungen bekräftigte der Rat erneut die Unterstützung der EU für Hongkong nach dem Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ und brachte seine Solidarität mit den Menschen Hongkongs zum Ausdruck. Außerdem beschloss er ein koordiniertes Maßnahmenpaket zur Reaktion darauf, zu dem Folgendes gehört:

  • Asyl-, Migrations-, Visa- und Aufenthaltspolitik,
  • Exporte bestimmter sensibler Ausrüstung und Technologien für eine Endverwendung in Hongkong,
  • Stipendien und akademische Austauschprogramme für Studierende und Universitäten Hongkongs,
  • Unterstützung der Zivilgesellschaft,
  • Anwendung der Auslieferungsübereinkünfte und anderer einschlägiger Abkommen der Mitgliedstaaten mit Hongkong.

Zur Annahme der EU-Ratsschlussfolgerungen zu Hongkong sagte Außenminister Heiko Maas heute:

Wenn wir unsere Werte und Prinzipien im Umgang mit Mächten wie China behaupten wollen, müssen wir als Europäer mit einer Stimme sprechen. Deshalb bin ich froh, dass wir heute unter den EU-Außenministern Konsens über Ratsschlussfolgerungen zu Hongkong erzielt haben. Sie sind ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen, die eine Aushöhlung des Prinzips „Ein Land, zwei Systeme“ und eine Beschneidung ihrer Freiheiten befürchten. Wir erwarten, dass China seine völkerrechtlichen Verpflichtungen einhält und die Autonomie und die im Basic Law garantierten Freiheiten gewährleistet.


Gemeinsam mit Frankreich haben wir beim EU-Außenministerrat die Initiative für eine abgestimmte europäische Reaktion auf die Anwendung des Sicherheitsgesetzes in Hongkong eingebracht. Wir haben damit jetzt einen gemeinsamen Instrumentenkasten. Jetzt ist es an jedem Mitgliedsstaat, die Maßnahmen in seiner nationalen Kompetenz umzusetzen. Dies betrifft den Export sensibler Güter – vor allem solcher Technologien, die zur Überwachung genutzt werden können. Zudem wollen wir unseren Dialog mit der Zivilgesellschaft stärken und hierfür verstärkt unsere Stipendienprogramme nutzen. Die nationalen Auslieferungsabkommen werden wir auf den Prüfstand stellen. Besonderes Augenmerk werden wir auf die exterritoriale Wirkung des Gesetzes legen.


Für Deutschland haben wir bereits mit der Einleitung erster Schritte begonnen. Für mich bedeutet dies auch, dass wir ab sofort den Export von Rüstungsgütern, aber auch von besonders sensiblen Dual-Use-Gütern, nach Hongkong stoppen und Hongkong dabei genauso wie den Rest der VR China behandeln.

Die Schlussfolgerungen spiegeln die Erklärung des Hohen Vertreters vom 22. Mai zu diesem Thema wider: „Die Europäische Union hat ein starkes Interesse am Erhalt der Stabilität und des Wohlstands in Hongkong nach dem Grundsatz 'ein Land, zwei Systeme'. Sie misst der Wahrung der weitgehenden Autonomie Hongkongs im Einklang mit dem Grundgesetz und internationalen Verpflichtungen, ebenso wie der Achtung dieses Grundsatzes, große Bedeutung bei.“